im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
GZ: IV C 4 – S 222/00760/004/001 DOK: COO.7005.100.4.13550893
Wir bedanken uns für die Gelegenheit, zum Referentenentwurf Stellung nehmen zu dürfen. Diese nutzen wir gerne nachfolgend in gebotener Kürze.
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW vertritt die Interessen von ca. 40.000 unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlerinnen und Vermittlern sowie Versicherungsmaklerinnen und -maklern aus ca. 2.200 Mitgliedsunternehmen, der größte Teil hiervon kleine und mittlere mittelständische Unternehmen. Mitglieder im Bundesverband Finanzdienstleistung AfW sind u.a. auch Maklerpools, Maklerverbünde, Versicherungsgesellschaften und Serviceunternehmen für unabhängige Berater und Vermittler.
Zusammenfassung
Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Entwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz). Dieser Entwurf stellt einen wichtigen Schritt dar, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge in Deutschland zu stärken und gleichzeitig den Anforderungen einer diversifizierten und flexiblen Altersvorsorgelandschaft gerecht zu werden.
Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit, verstärkt auf kapitalmarktorientierte Produkte zu setzen und dadurch eine größere Zielgruppe anzusprechen, die das bisherige System als zu starr empfand. Diese Flexibilität wird es ermöglichen, viele neue Verbraucher für die private Altersvorsorge zu gewinnen, die bisher keine geeigneten Lösungen finden konnten.
Ebenso begrüßen wir ausdrücklich den Verbleib der versicherungsbasierten Lösungen in reformierter Form (80% oder 100% Garantie). Diese bewährten Strukturen bleiben erhalten und schaffen weiterhin eine stabile Option für Sparer, die langfristige Sicherheit bevorzugen. Indem beide Modelle nebeneinander bestehen, wird eine zusätzliche Zielgruppe angesprochen, die von den unterschiedlichen Vorteilen der Produkte profitieren kann. Diese Kombination von kapitalmarktorientierten und versicherungsbasierten Produkten stärkt die Vielfalt der Altersvorsorgelösungen und ermöglicht es, sowohl renditeorientierte als auch sicherheitsorientierte Sparer anzusprechen. Dies gewährleistet eine ausgewogene Altersvorsorgelandschaft, die sowohl Chancen für attraktive Renditen bietet als auch sicherheitsorientierten Sparern stabile Garantien zusichert.
Als zielführend und positiv sehen wir zudem auch
- dass eine förderunschädliche Übertragung des Kapitals von einem Bestandsvertrag (Riester-Rente) auf ein neues Altersvorsorgeprodukt möglich ist
- Wegfall der einkommensabhängigen Mindesteigenbeitragsberechnung und der damit verbundenen Zulagenkürzungen, da dies zu einer Vereinfachung der Beratung und des Antragsverfahrens führt (keine komplizierte Berechnung des Mindesteigenbeitrags mehr nötig)
- die beitragsproportionale Grundzulage bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro,
- die beitragsproportionale Kinderzulage pro Kind von 25 Cent für jeden Euro Eigensparleistung (höchstens 300 Euro pro Kind),
- die Förderung von Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase – mit zwei möglichen Garantiestufen in Höhe von 80 % oder 100 %,
- die stärkere Trennung der Anspar- und Auszahlungsphase durch Wechselmöglichkeit vor der Auszahlungsphase,
- die Wahl zwischen lebenslanger Leibrente oder Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr ohne Restverrentungspflicht in der Auszahlungsphase,
- den Abbau von Komplexität bei der Kapital-Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum (Eigenheimrenten-Förderung).
Kritisch sehen wir die
- begrenzte Schwerpunktlegung auf die persönliche Beratung,
- Kostenobergrenze von maximal 1,5 Prozent Effektivkosten für das Standarddepot
- Möglichkeit ein Standarddepot ohne Beratung auszuwählen,
- Nichteinbeziehung von Selbständigen
- Tatsache, dass der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro nur einmalig gezahlt wird
- Begrenzung auf maximal zwei zertifizierte Altersvorsorgeverträge pro Zulageberechtigtem
- Entfall obligatorischer Zusatzversicherungen
- Lineare Kostenverteilung
Im Detail
Erhalt der Versicherungsprodukte als stabile Basis
Der AfW begrüßt die Entscheidung, die bestehenden versicherungsbasierten Altersvorsorgelösungen in reformierter Form und mit Bestandsschutz beizubehalten. Die versicherungsbasierten Produkte bieten eine notwendige Stabilität und langfristige Sicherheit, die für sicherheitsorientierte Kunden unverzichtbar ist. Dies stellt ein klares Alleinstellungsmerkmal für Versicherer dar, da die kapitalmarktorientierten Modelle zwar höhere Renditechancen, aber auch höhere Risiken mit sich bringen. Wir begrüßen dies ausdrücklich, da diese Modelle für viele Sparer, die Wert auf langfristige Garantien und planbare, ggf. lebenslange Auszahlungsstrukturen legen, weiterhin eine wichtige Option darstellen. Durch den Erhalt dieser Lösungen bleibt eine Zielgruppe angesprochen, die weiterhin nicht von kapitalmarktbasierter Vorsorge überzeugt ist und stattdessen sicherheitsorientierte Garantieprodukte bevorzugt. Diese Wahlfreiheit ist von großer Bedeutung, um eine möglichst breite Akzeptanz in der Bevölkerung zu erzielen und unterschiedliche Vorsorgebedürfnisse abzudecken. Versicherungsbasierte Produkte bieten einen verlässlichen Schutz und stabile Auszahlungen, was sie für sicherheitsorientierte Sparer besonders attraktiv macht.
Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge
Besonders hervorzuheben und unterstützenswert ist die Zielsetzung des Reformgesetzes, die kapitalgedeckte Altersvorsorge zu stärken. In einer Zeit, in der die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zunehmend unter Druck gerät, ist es umso wichtiger, zusätzliche Anreize für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu schaffen. Der vorliegende Entwurf bietet hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen, indem er zusätzlich kapitalmarktbasierte Produkte in den Fokus rückt.
Kapitalmarktbasierte Produkte bieten insbesondere bei einem langfristigen Anlagehorizont die Möglichkeit, Renditen zu erwirtschaften, die für eine angemessene Altersvorsorge bei stetig wachsender Lebenserwartung unerlässlich sind und zusätzlich Inflationseffekte abfedern können. Die Nutzung des Kapitalmarktes bietet so die Chance auf langfristige Wertsteigerungen und eine Verbesserung der finanziellen Situation im Alter.
Erweiterung der Zielgruppen
Besonders positiv sehen wir die Tatsache, dass der Entwurf auf eine breitere Zielgruppe abzielt, die bislang keine passende Lösung für ihre private Altersvorsorge finden konnte. Viele Verbraucher empfanden das bisherige System, insbesondere die versicherungsbasierten Lösungen, als zu restriktiv und unflexibel. Mit der Möglichkeit, stärker in kapitalmarktorientierte Produkte zu investieren und flexiblere Strukturen zu nutzen, wird eine neue Dynamik in die Altersvorsorge eingeführt. Dies wird nicht nur das Interesse der Verbraucher wecken, sondern auch die Bereitschaft erhöhen, sich langfristig finanziell abzusichern. Die neue Flexibilität ermöglicht es verschiedenen Zielgruppen – von jungen Anlegern, die hohe Renditechancen suchen, bis hin zu konservativen Sparern – eine für sie passende Lösung zu finden.
Der Referentenentwurf des Altersvorsorgereformgesetzes verfolgt zu Recht das zentrale Ziel, die private Altersvorsorge grundlegend zu revitalisieren und ein effizientes ergänzendes Angebot zur Lebensstandardsicherung für breite Bevölkerungsgruppen zu schaffen.
Allerdings stellt die Ausklammerung der Selbstständigen, die nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung unterliegen, eine systematische Lücke dar, welche die angestrebte Erhöhung des Verbreitungsgrades und die volle Ausschöpfung des Revitalisierungspotenzials begrenzt. Für Selbständige sind spezielle Altersvorsorgeprodukte erforderlich, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Gerade die Einführung des renditestarken Altersvorsorgedepots ohne Garantien, das eine realwertorientierte Anlagestrategie ermöglicht, ist für diese Gruppe, die traditionell chancenorientierter vorsorgt, besonders attraktiv. Angesichts der grundlegenden Vereinfachung der Zulagenförderung und des Wegfalls der komplizierten einkommensabhängigen Mindesteigenbeitragsberechnung entfallen zudem die wesentlichen bürokratischen Hürden, die eine frühere Einbeziehung dieser Personengruppe erschwert hätten.
Aus Sicht des AfW ist es nicht nachvollziehbar, warum mit der Einbeziehung von Selbständigen gewartet werden sollte, bis eine gesetzliche Regelung zur Einbeziehung in das Rentensystem getroffen wird, wie es die Gesetzesbegründung nahelegt. Selbständige benötigen zeitnah eine klare Perspektive sowie passgenaue Altersvorsorgelösungen. Bestehende versicherungsbasierte Produkte sollten gezielt an die Anforderungen von Selbständigen angepasst werden, um deren Nutzung zu erleichtern und ihre Akzeptanz zu erhöhen. Durch gezielte Anreize können Selbständige motiviert werden, in kapitalgedeckte Altersvorsorgelösungen zu investieren, was langfristig auch eine Entlastung des Rentensystems bedeuten würde. Dies entspricht den Zielen des Koalitionsvertrags und würde die Absicherung dieser wichtigen Gruppe verbessern. Wir fordern daher, die Reform konsequent zu Ende zu führen und den Kreis der Förderberechtigten unverzüglich auf alle Selbstständigen auszuweiten, um dieser wichtigen Bevölkerungsgruppe den Zugang zu einer attraktiveren und unbürokratischeren staatlich geförderten Altersvorsorge zu ermöglichen.
Bedeutung der qualifizierten Beratung
Mit der Erweiterung der Zielgruppen steigt zugleich der Bedarf an qualifizierter Beratung erheblich. Denn gerade neue Zielgruppen ohne Vorerfahrung benötigen Orientierung und Risikoeinordnung. Die qualifizierte Beratung durch unabhängige Vermittler mit Zulassung nach § 34d und § 34f der Gewerbeordnung spielt eine wesentliche Rolle bei der privaten Altersvorsorge. Der Wettbewerbsvorteil solcher Berater liegt in ihrer Unabhängigkeit von spezifischen Anbietern, was eine Beratung ermöglicht, die im besten Interesse des Kunden erfolgt. Diese Unabhängigkeit trägt zur Erhöhung des Wettbewerbs zwischen Produktanbietern bei und verbessert die Kosteneffizienz für den Verbraucher, indem dieser Zugang zu einer breiten Palette an Produkten erhält.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist auch die Stärkung der Verbraucherentscheidung. Unabhängige Vermittler leisten einen entscheidenden Beitrag zur Auswahl der für den Verbraucher am besten geeigneten Produkte, besonders in einem Umfeld, in dem die Selbstentscheidung und die Vermögensverwaltung zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Fehler in der Altersvorsorgeplanung lassen sich oft nur schwer oder gar nicht korrigieren. Eine qualifizierte Beratung ist daher unverzichtbar.
Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Unterschiede zwischen Garantieprodukten und kapitalmarktgebundenen Anlagen von großer Bedeutung. Verbraucher müssen transparent über die Risiken und Vorteile der jeweiligen Produkte informiert werden, vor allem, wenn es sich um Anlagen ohne Kapitalgarantie handelt. Die qualifizierte und unabhängige Beratung ist ein essenzieller Bestandteil des Verbraucherschutzes und muss stärker hervorgehoben werden. Der AfW betont, dass unabhängige, qualifizierte Beratung der Schlüssel zu einer bedarfsgerechten und sicheren Altersvorsorge ist. Durch eine persönliche Beratung wird sichergestellt, dass die individuellen Bedürfnisse und finanziellen Ziele des Sparers umfassend berücksichtigt werden. Altersvorsorge ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben eines Menschen, und eine qualifizierte Beratung bietet nicht nur Orientierung, sondern hilft auch, Fehlentscheidungen mit gravierenden Konsequenzen zu vermeiden. Ohne Beratung besteht die Gefahr, dass Verbraucher in für sie ungeeignete Produkte investieren, die nicht zu ihren langfristigen Zielen passen. Beratung ist daher nicht nur eine Frage der Produktwahl, sondern auch des Schutzes der Verbraucher vor Überforderungen und Fehlentscheidungen.
Jeder Verbraucher hat unterschiedliche finanzielle Voraussetzungen, Anlageziele und Lebenspläne. Ein standardisiertes Produkt ohne Beratung kann diesen individuellen Anforderungen nicht gerecht werden. Eine qualifizierte Beratung stellt sicher, dass die gewählten Produkte optimal zu den Bedürfnissen des Sparers passen und langfristig zur Erreichung der finanziellen Ziele beitragen. Qualifizierte Berater können die individuellen Lebensumstände der Sparer berücksichtigen und somit eine maßgeschneiderte Lösung anbieten.
Die Altersvorsorge ist eine langfristige Investition. Sie muss so gestaltet sein, dass sie nicht nur kurzfristig attraktiv erscheint, sondern vor allem langfristig den gewünschten Schutz und die gewünschten Erträge bietet. Hierbei spielt die Beratung eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass der Verbraucher in der Lage ist, informierte Entscheidungen zu treffen, die nicht nur auf kurzfristigen Marktbewegungen basieren.
Dies ist insbesondere wichtig, um zu verhindern, dass sich Verbraucher aufgrund kurzfristiger Marktschwankungen oder unsachgemäßer Einschätzungen falsch entscheiden.
Wir begrüßen es daher, dass die Rolle dieser Vermittler im Gesetz klargestellt wird, damit die Verbraucher weiterhin auf ihre Beratung zurückgreifen können.
Neben diesen begrüßenswerten Elementen enthält der Entwurf allerdings auch Regelungen, die wir kritisch sehen
Standarddepot und Kostendeckel
Ein wesentlicher Punkt, der im vorliegenden Entwurf kritisch bewertet wird, ist die geplante Einführung eines beratungsfreien “Standarddepots” für die Altersvorsorge. Der AfW sieht diesen Ansatz problematisch, da die Altersvorsorge eine komplexe und langfristige Entscheidung darstellt, die eine individuelle Beratung erfordert.
Wir weisen darauf hin, dass diese extreme Kostenobergrenze von 1,5 % der Effektivkosten die professionelle Beratungsleistung von Finanzanlagen- und Versicherungsvermittlern in diesem Segment massiv gefährdet. Das Standarddepot, definiert als ein besonders einfaches Altersvorsorgedepot, soll zwar einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen, doch seine Effektivkostenbegrenzung auf 1,5 Prozent setzt die Vergütung des Vertriebs, die Teil dieser Kosten ist, unter immensen Druck setzt. Die Festlegung der Kostenobergrenze auf 1,5 Prozent erfolgt zwar mit dem Ziel, den Fokus der Kapitalanlage des Standardprodukts auf einfache Fonds mit begrenzten Kosten zu unterstreichen und ein breites Angebot zu ermöglichen. Allerdings stellt ein derart niedrig angesetzter Deckel die Wirtschaftlichkeit einer qualifizierten, individuellen Geeignetheitsprüfung und Beratung, die gerade für die adressierten breiten Bevölkerungsgruppen – auch wenn das Produkt “einfach” ist – notwendig ist, fundamental in Frage.
Es erscheint äußerst widersprüchlich, dass die Regulierung in den letzten Jahren verstärkt auf die Qualität der Beratung – bis hin zu extremen Details in Bezug auf Nachhaltigkeitspräferenzen – und die Einhaltung strenger Dokumentationspflichten gesetzt hat, während nun ein beratungsfreies Standarddepot eingeführt werden soll. Der AfW sieht hierin eine Abkehr von den Prinzipien des Verbraucherschutzes, die über Jahre hinweg entwickelt wurden. Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfungen sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Produkte den Bedürfnissen der Verbraucher entsprechen. Die qualifizierte Beratung sichert somit nicht nur die Produktqualität, sondern auch die Vertrauensbasis, die für den Aufbau einer erfolgreichen Altersvorsorge unerlässlich ist.
Wird der Vertrieb in diesem Kernsegment der Altersvorsorge unrentabel, wird die Folge nicht nur eine Verlagerung hin zu unberatenen Online-Abschlüssen sein, sondern auch eine Reduzierung des Verbreitungsgrades bei jenen Zielgruppen (kleine und mittlere Einkommen), die eine persönliche Hilfestellung bei der Produktwahl und den komplexen Zulagen- und Steuerfragen benötigen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Der AfW hält es daher für entscheidend, im Gesetz klarzustellen, dass die Standard-Depot-Variante des Altersvorsorgedepots keineswegs die Beratung durch qualifizierte Gewerbetreibende mit Zulassung nach § 34f Gewerbeordnung ausschließt. Diese qualifizierte Beratung spielt eine wesentliche Rolle, damit auch Verbraucher, die sich selbst für eine Anlageform entscheiden, durch unabhängige Experten unterstützt werden können. Eine Klarstellung diesbezüglich wäre von großer Bedeutung, um eine umfassende Beratungslandschaft sicherzustellen und Verbrauchern den bestmöglichen Schutz zu bieten.
Lineare Kostenverteilung
Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die im Entwurf vorgesehene lineare Verteilung von Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Vertragslaufzeit. Diese Regelung berücksichtigt nicht die tatsächliche Struktur professioneller Beratung.
Der überwiegende Teil der Beratungs- und Dokumentationspflichten – einschließlich Analyse der Ausgangssituation, Bedarfsermittlung, Risikoprofilierung sowie Durchführung der Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung – entsteht vor Vertragsabschluss. Eine über Jahrzehnte gestreckte Vergütung führt daher zu einer strukturellen Unterfinanzierung der qualifizierten Beratung. Dies setzt sowohl Vermittlerunternehmen als auch Produktanbieter unter wirtschaftlichen Druck und gefährdet die Qualität der Verbraucherberatung. Die vorgesehene Regelung sollte aus diesen Gründen überarbeitet und an die realen Abläufe der unabhängigen Beratungspraxis angepasst werden.
Vergleichsplattformen
Grundsätzlich begrüßen wir die Möglichkeit, Produkte leichter vergleichen zu können, um so die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Wir betrachten die Idee jedoch kritisch, wenn ausschließlich die Kosten der Produkte im Vordergrund stehen.
Produkte zur Altersvorsorge haben unterschiedliche Zielsetzungen, die klar herausgestellt werden müssen. Ohne eine vorherige Geeignetheitsprüfung könnte ein Nutzer seine Investitionsentscheidung ausschließlich auf Basis der Kosten machen und sich stets für das günstigste Produkt entscheiden – unabhängig davon, ob es für ihn geeignet ist oder nicht. Das wäre nicht im Sinne des Verbraucherschutzes und widerspricht den seit Jahren geforderten und gelebten Beratungsanforderungen.
Daher sollte die Vergleichsplattform klar definierte Kategorien enthalten, um die Unterschiede der Produkte transparent zu machen. Es muss unterschieden werden zwischen Angeboten mit und ohne Beratung, um faire Vergleichsmöglichkeiten zu schaffen und irreführende Ergebnisse zu vermeiden.
Förderung von Publikums-AIF und ELTIF
Wir begrüßen, dass auch Anteile an offenen Publikums-AIF nach den §§ 218 und 219 des Kapitalanlagegesetzbuchs, die als Sondervermögen aufgelegt sind, sowie Europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) in die geförderte Altersvorsorge einbezogen werden. Ergänzend sollten auch Publikums-AIF nach den §§ 230 und 260a KAGB aufgenommen werden.
Diese Anlageformen bieten insbesondere bei langen Anlagehorizonten, wie sie für die Altersvorsorge typisch sind, attraktive Diversifikationsmöglichkeiten. Investitionen in illiquide Vermögenswerte wie Immobilien, Wind- oder Solarparks oder Infrastrukturprojekte tragen dazu bei, die Volatilität des Portfolios zu verringern und langfristig stabile Erträge zu generieren. Dazu müssten die Risikoklassen der förderfähigen Investitionsassets auf die Risikoklasse 7 erhöht werden.
Verbot ergänzender Zusatzversicherungen
Künftig ist die Verknüpfung von Altersvorsorgeverträgen mit der Absicherung gegen verminderte Erwerbsfähigkeit oder Dienstunfähigkeit nicht mehr zulässig. Die Hinterbliebenenabsicherung wird ebenfalls eingeschränkt und ist nur noch in Form einer optionalen Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren bei einer lebenslangen Leibrente erlaubt.
Die bisher möglichen ergänzenden Absicherungen, wie etwa gegen Berufsunfähigkeit, die einen Kostenfaktor darstellten und die Vergleichbarkeit erschwerten, sind künftig nicht mehr zulässig. Das sogenannte “Veredelungsverbot”, also die Regelung, dass Altersvorsorgeverträge künftig keine Verknüpfung mehr mit der Absicherung gegen verminderte Erwerbsfähigkeit oder Dienstunfähigkeit enthalten dürfen und die Hinterbliebenenabsicherung auf eine optionale Rentengarantiezeit beschränkt wird, bewerten wir als Interessenvertretung der Finanz- und Versicherungsvermittler kritisch.
Obwohl die Bundesregierung argumentiert, diese Straffung diene der Kostensenkung und der besseren Vergleichbarkeit der Altersvorsorgeprodukte, da die Zusatzabsicherungen Kostenfaktoren darstellten und die Komplexität erhöhten, sehen wir darin eine Gefährdung der ganzheitlichen Vorsorgeberatung.
Die Bündelung von Altersvorsorge und essenziellem Risikoschutz (wie Berufsunfähigkeitsschutz) war bisher ein zentrales Element, um Altersvorsorgende, insbesondere junge Sparer, dazu zu bringen, existenzielle Risiken gleich zu Beginn der Ansparphase mit abzusichern. Durch die nun notwendige separate Absicherung dieser Risiken besteht die Gefahr, dass Kunden, die sich auf das geförderte Sparprodukt konzentrieren, den notwendigen, aber zusätzlichen Abschluss von Risikoversicherungen vernachlässigen, was zu gefährlichen Versorgungslücken im Falle einer vorzeitigen Erwerbsminderung führen kann.
Die Zielsetzung der Vereinfachung und erhöhten Transparenz im Produktbereich wird damit auf Kosten einer ganzheitlichen und risikoadäquaten Kundenversorgung erreicht. Die Reform müsste sicherstellen, dass Kunden die notwendigen Risikodeckungen tatsächlich separat abschließen, andernfalls wird die Altersvorsorge zwar günstiger und einfacher, aber die finanzielle Existenzsicherung instabiler.
Schlussbemerkung
Wir stehen im weiteren Gesetzgebungsprozess gerne beratend zur Seite und hoffen, dass unsere Anmerkungen in den finalen Gesetzestext einfließen werden. Letztlich sollte das Ziel dieser Reform sein, eine starke und verlässliche Basis für die Altersvorsorge zu schaffen, die langfristig das Vertrauen der Bürger stärkt und ihre finanzielle Sicherheit gewährleistet.
