Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, Drucksache 21/4088)
- Ohne Beratung keine Altersvorsorge
- Warum das Altersvorsorgereformgesetz nur mit Vermittlung und Beratung funktionieren wird
- 80 Jahre Altersvorsorge – 8 Klicks Abschluss?
Die Reform der privaten Altersvorsorge ist dringend notwendig und grundsätzlich zu begrüßen. Der Gesetzentwurf enthält wichtige Ansätze zur Modernisierung und zur stärkeren Kapitalmarktorientierung der privaten Altersvorsorge.
Der Erfolg dieser Reform wird jedoch an einer zentralen Frage entschieden:
Erreicht die Reform tatsächlich die Menschen?
Private Altersvorsorge verbreitet sich nicht automatisch.
Sie verbreitet sich durch Beratung und Vermittlung.
Der Gesetzentwurf enthält jedoch mehrere Regelungen, die genau diese Verbreitung gefährden könnten. Dazu gehören insbesondere
- Kostendeckel beim Standardprodukt
- Beratungsverzicht beim Standardprodukt
- Eingriffe in bestehende Vergütungsstrukturen.
Private Altersvorsorge ist kein kurzfristiges Finanzprodukt.
Viele Altersvorsorgeverträge laufen über 40, 60 oder sogar 80 Jahre.
Solche Entscheidungen betreffen die langfristige finanzielle Sicherheit von Millionen Menschen.
Und diese Entscheidungen sollen künftig überwiegend mit wenigen Klicks und ohne Beratung getroffen werden?
Das überzeugt nicht.
Beratung ist kein Digitalisierungsproblem.
Beratung ist Verbraucherschutz.
Digitalisierung kann Beratung unterstützen – sie kann sie aber nicht ersetzen.
Wenn private, staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden sollen, gilt:
Verbreitung braucht Beratung.
Beratung braucht Vertrieb.
Und Vertrieb braucht wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen.
Altersvorsorge ist eine Entscheidung für Jahrzehnte – nicht für ein paar Klicks.
Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. …
… vertritt die Interessen von rund 40.000 unabhängigen Finanzdienstleistern aus rund 2.100 Mitgliedsunternehmen in Deutschland, darunter insbesondere
- Versicherungsmaklerinnen und -makler
- Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler
- Immobiliardarlehensvermittlerinnen und -vermittler
Die Mitglieder des AfW sind überwiegend kleine und mittelständische Unternehmen.
Sie beraten Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher bei langfristigen Finanzentscheidungen – insbesondere bei der Altersvorsorge.
Die Vermittlerschaft spielt damit eine zentrale Rolle für die Verbreitung privater Altersvorsorge in der Bevölkerung.
1. Die Reform kommt zur richtigen Zeit. Aber auch für die Selbständigen?
Deutschland steht vor erheblichen demografischen Herausforderungen.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird langfristig allein nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu sichern.
Vor diesem Hintergrund ist eine Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge dringend erforderlich.
Der Gesetzentwurf enthält hierfür wichtige Elemente:
- Einführung eines Altersvorsorgedepots
- stärkere Kapitalmarktorientierung
- Vereinfachung der Förderung
- größere Produktvielfalt.
Diese Ansätze können dazu beitragen, die private Altersvorsorge wieder attraktiver zu machen.
Die entscheidende Frage lautet jedoch nicht allein,
welche Produkte existieren, sondern
wie viele Menschen diese Produkte tatsächlich nutzen.
Besonders zu berücksichtigen ist dabei auch die Altersvorsorgesituation von Selbständigen. Für viele Selbständige ist die private Altersvorsorge der zentrale oder sogar einzige Baustein der Alterssicherung. Anders als abhängig Beschäftigte verfügen sie häufig nicht über eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung und sind daher in besonderem Maße auf funktionierende private Vorsorgelösungen angewiesen.
Hinzu kommt, dass Erwerbsbiografien zunehmend vielfältiger und dynamischer werden. Immer mehr Menschen wechseln im Laufe ihres Berufslebens zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit oder verbinden beide Formen miteinander. Solche hybriden Erwerbsverläufe stellen besondere Anforderungen an die Flexibilität und Praktikabilität von Altersvorsorgeprodukten.
Gerade für Selbständige ist eine verständliche, verlässliche und langfristig tragfähige private Altersvorsorge daher von zentraler Bedeutung. Eine Reform der privaten Altersvorsorge sollte diese Gruppe ausdrücklich mitdenken und berücksichtigen.
Darüber hinaus ist dies auch eine Frage der politischen Anerkennung: Selbständige leisten mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit einen zentralen Beitrag zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Innovationskraft unserer Gesellschaft. Sie sind ein wichtiges Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Eine Reform der privaten Altersvorsorge sollte diesem Beitrag Rechnung tragen und die besonderen Vorsorgebedürfnisse von Selbständigen angemessen berücksichtigen.
Umso unverständlicher wäre es, wenn ausgerechnet bei der Reform der privaten Altersvorsorge die besonderen Vorsorgebedürfnisse von Selbständigen erneut nur am Rande berücksichtigt würden.
2. Verbreitung entsteht durch Beratung
Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte – gerade auch bei der Riester-Rente und dem Paneuropäischen Pensionsprodukt PEPP – zeigen eindeutig:
Altersvorsorgeprodukte erreichen breite Bevölkerungsschichten nur dann, wenn sie aktiv erklärt und vermittelt werden.
Die Vermittlerschaft übernimmt dabei eine zentrale Rolle:
- Erklärung komplexer Förderregeln
- Entwicklung individueller Vorsorgestrategien
- langfristige Begleitung über Jahrzehnte
- Anpassung der Vorsorge an Lebenssituationen.
Altersvorsorge ist kein einmaliger Abschluss. Sie ist ein langfristiger Prozess.
Die Vermittlerinnen und Vermittler in Deutschland leisten hier einen entscheidenden Beitrag.
Sie haben einen sozialpolitischen Auftrag. Sie sind eben nicht nur Teil der Vermittlungskette, sondern haben einen sozialpolitischen Auftrag. Sie sind Vorsorgeberater der Bevölkerung.
Ohne Beratung keine breite Altersvorsorge.
3. Altersvorsorge ist eine Entscheidung für Jahrzehnte
Private Altersvorsorge gehört zu den langfristigsten finanziellen Entscheidungen im Leben eines Menschen.
Wer mit Anfang 20 beginnt zu sparen, kann Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag bis weit ins hohe Alter beziehen.
Viele Verträge laufen daher über Zeiträume von 60 bis 80 Jahren. So jedenfalls der Plan.
Kaum eine andere finanzielle Entscheidung im Leben hat eine vergleichbare Tragweite. Die Vorstellung, dass solche Entscheidungen künftig überwiegend ohne Beratung getroffen werden sollen, erscheint daher extrem problematisch.
Altersvorsorge ist keine kurzfristige Konsumentscheidung.
Es geht um langfristige finanzielle Sicherheit.
80 Jahre Vorsorge – 8 Klicks zum Abschluss?
4. Flexibilität moderner Lebensläufe
Die Reform verfolgt das Ziel, Altersvorsorgeprodukte flexibler zu gestalten. Das ist ausdrücklich zu begrüßen.
Die Lebensläufe der Menschen werden zunehmend vielfältiger, u. a. durch:
- wechselnde Erwerbsbiografien
- Phasen der Selbstständigkeit
- Familienzeiten
- internationale Mobilität.
Eine moderne Altersvorsorge muss diese Vielfalt berücksichtigen. Flexiblere Produkte können hier wichtige Lösungen bieten. Dass der Gesetzentwurf hier neue Möglichkeiten eröffnet, begrüßen wir ausdrücklich. Doch mehr Flexibilität bedeutet auch mehr Komplexität.
Gerade deshalb bleibt qualifizierte Beratung entscheidend.
Mehr Wahlfreiheit braucht mehr Beratung.
5. Digitalisierung ersetzt Beratung nicht
In der aktuellen Debatte wird häufig argumentiert, weniger Beratung und sogar keine Beratung (Execution Only) beim Standardprodukt ermögliche schnellere digitale Prozesse.
Man hört inzwischen sogar Argumente wie: „Dann braucht man nur acht Klicks statt 28.“
Ja, natürlich, ein kürzerer Prozess entsteht dann, wenn man Beratung streicht.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch besseren Verbraucherschutz. Im Gegenteil.
Beratung ist längst digital gesetzeskonform möglich (auch bereits gerichtlich geklärt):
- Online-Beratung
- Video-Beratung
- digitale Bedarfsanalysen.
Digitalisierung und Beratung stehen daher nicht im Widerspruch.
Im Gegenteil:
Digitalisierung ermöglicht bessere Beratung.
Ein weiterer Punkt wird häufig übersehen:
Digitale Technologien verändern sich schnell.
Niemand kann heute seriös vorhersagen, welche digitalen Plattformen oder Apps in fünf oder zehn Jahren dominieren werden.
Altersvorsorgeprodukte dagegen laufen über Jahrzehnte.
Die Regulierung sollte daher stärker auf langfristige Stabilität der Vorsorge ausgerichtet sein als auf kurzfristige technische Trends.
Digitalisierung = bessere Beratung.
Nicht weniger Beratung.
6. Kapitalmarktorientierung, Garantien und lebenslange Leistungen
Die Reform stärkt kapitalmarktorientierte Vorsorgeformen. Dies begrüßen wir ausdrücklich, da dadurch langfristig höhere Renditechancen entstehen können.
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass viele Menschen weiterhin ein Bedürfnis nach
- Planungssicherheit
- stabilen Einkommensstrukturen im Alter
- lebenslangen Leistungen
haben. Lebenslange Rentenzahlungen adressieren ein zentrales Risiko der Altersvorsorge:
das Langlebigkeitsrisiko.
Die Möglichkeit lebenslanger Leistungen ist daher für viele Menschen ein wichtiges Element der Altersvorsorge.
Die Reform sollte sicherstellen, dass unterschiedliche Sicherheitsbedürfnisse weiterhin berücksichtigt werden können.
Ein Nebeneinander verschiedener Modelle – mit und ohne Garantien – kann dazu beitragen, unterschiedlichen Präferenzen gerecht zu werden.
Mehr Kapitalmarkt braucht mehr Orientierung.
7. Zielkonflikt im Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf enthält zudem einen bislang ungelösten Zielkonflikt zwischen der gewünschten breiten Verbreitung der Altersvorsorge und den vorgesehenen Vergütungsregelungen für Vertrieb und Beratung.
Der Entwurf sieht vor, dass Abschluss- und Vertriebskosten künftig gleichmäßig über die Ansparphase verteilt werden sollen.
Das ist kein Detail, sondern ein erheblicher Eingriff in bestehende Vergütungsstrukturen.
Die Ansparphase kann bei frühem Einstieg mehrere Jahrzehnte betragen. Gleichzeitig darf die Leistung frühestens ab dem Renteneintrittsalter beginnen und Auszahlpläne müssen über lange Zeiträume ausgestaltet sein.
Damit können Produktbeziehungen entstehen, die sich über mehr als sechs Jahrzehnte erstrecken.
Wenn Beratung und Abschlussarbeit heute erbracht werden, die Vergütung jedoch über viele Jahrzehnte verteilt wird, entsteht ein strukturelles Problem – insbesondere für kleine und mittelständische Vermittlungsunternehmen.
Gerade der mittelständisch geprägte Vermittlermarkt könnte dadurch erheblich geschwächt werden.
Dies würde letztlich genau jene Struktur beeinträchtigen, die bislang maßgeblich zur Verbreitung der privaten Altersvorsorge beigetragen hat.
Fazit
Die Reform der privaten Altersvorsorge ist eine wichtige und notwendige politische Initiative.
Der AfW unterstützt die grundlegende Zielrichtung der Reform ausdrücklich – insbesondere die stärkere Kapitalmarktorientierung, die größere Produktvielfalt und die höhere Flexibilität moderner Vorsorgelösungen.
Damit die Reform jedoch ihr eigentliches Ziel erreicht – eine breite Verbreitung der Altersvorsorge in der Bevölkerung – müssen die Rahmenbedingungen für Beratung und Vermittlung sorgfältig berücksichtigt werden.
- Private Altersvorsorge ist eine Entscheidung für Jahrzehnte.
- Solche Entscheidungen werden nicht sinnvoll mit wenigen Klicks getroffen.
- Beratung ist kein Hindernis für Digitalisierung.
Beratung ist Verbraucherschutz.
Der AfW appelliert daher an den Deutschen Bundestag, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass Beratung und Vermittlung auch künftig eine tragende Rolle in der privaten Altersvorsorge spielen können.
Nur wenn Altersvorsorgeprodukte nicht nur existieren, sondern auch verstanden, vermittelt und genutzt werden, kann die Reform ihr Ziel erreichen.
Hinweis:
Die vorliegende Stellungnahme versteht sich als Ergänzung zur Stellungnahme des AfW zum Referentenentwurf des Altersvorsorgereformgesetzes. Die dort dargestellten fachlichen Bewertungen und Änderungsvorschläge gelten weiterhin. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.
