8. März 2016

§ 34i: ImmVermV geht am 22.04.2016 in den Bundesrat

nachstehend und im Anhang als pdf Datei, finden Sie unsere heutige Pressemeldung zum Thema: § 34i: ImmVermV geht am 22.04.2016 in den Bundesrat Die zur vollständigen Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie gehörende „Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) wird in der Bundesratssitzung am 22.04.2016 verhandelt. „Die Verordnung regelt u.a. die Details zur VSH und Sachkundeprüfung und ist für uns freien Vermittler daher ein zentraler Baustein der §34i-Regulierung“, erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Wir klären gerade, welche Auswirkung diese verspätete Verabschiedung auf die Beantragung der §34i-Erlaubnis bei den IHKn/Gewerbeämter haben wird“, so Rottenbacher weiter. Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.700 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. , gegründet 1992, vertritt über 2.100 Mitglieder und Mitgliedsunternehmen sowie rund 40.000 Versicherungs-, Investment- und Immobiliardarlehensvermittler. Er ist ein akkreditierter Gesprächspartner beim Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament und setzt sich für die Interessen der unabhängigen Finanzberater ein.