Die BaFin und die Deutschen Bundesbank stellen in einem Informationsblatt klar, dass Investmentfondsvermittler auch noch nach Umsetzung der MiFID ihren Kunden Empfehlungen zum Kauf und Verkauf von Investmentfonds geben dürfen. Ebenfalls können Vermittler über die konkrete Zusammensetzung des Investmentfonds informieren. „Aufgrund der zunehmenden Unsicherheit unter den Investmentvermittlern wurde diese Klarstellung notwendig. Wir begrüßen es für unsere Mitglieder und Mitgliedsunternehmen sehr, dass die Abgabe von Kauf- und Verkaufsempfehlungen für Investmentanteile weiterhin auch ohne Erlaubnis möglich ist“, so AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher. Hintergrund: Die Ausnahmeregelung für die Anlage- und Abschlussvermittlung von Investmentanteilen nach §2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG wird im Rahmen der MiFID-Umsetzung ab 01.11.2007 auch auf die Anlageberatung ausgedehnt. „Sollten sich im Kundendepot aber andere Finanzinstrumente als Investmentfonds befinden, so gilt diese Ausnahmeregelung nicht mehr. Eine Verkaufsempfehlung dieser Finanzinstrumente würde eine erlaubnispflichtige Anlageberatung darstellen“ warnt AfW-Rechtsvorstand Norman Wirth. Nach Ansicht der BaFin und der Deutschen Bundesbank gilt dies auch dann, „wenn die Verkaufsempfehlung nur dazu dienen soll, Erlöse zu erzielen, mit denen der Kunde dann die vom Fondsvermittler empfohlenen Investmentanteile erwerben könnte.“
1. August 2007
02. August 2007 – Endlich Klarheit für die Investmentberatung nach Inkrafttreten der MiFID
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