In seiner aktuellen Ausgabe hat die Zeitschrift Finanztest einen Vergleich fondsgebundenen Rentenversicherungen veröffentlicht. Mit Erstaunen musste der AfW (Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft) e.V. feststellen, dass keine ausländischen Versicherer bei diesem Vergleich berücksichtigt wurden. Die von Finanztest hierfür benannten Gründe sind nicht überzeugend. Zunehmend bieten insbesondere angelsächsische Lebensversicherer in Deutschland ihre Produkte an. Hauptvertriebsweg sind die freien und unabhängigen Makler. Die Angebote der ausländischen Versicherer sind teilweise günstiger und im Ablauf lukrativer für die Kunden, als die Angebote deutscher Versicherer – auch wegen der unabhängigen Vertriebsstrukturen. Die steuerlichen Vorteile können wie bei Angeboten von deutschen Versicherern genutzt werden. Es liegt für viele Makler nahe, ihren Kunden auch die Produkte angelsächsischer Anbieter vorzustellen. Den Kunden wird mit der seitens Finanztest vorgenommenen Auslassung die Möglichkeit genommen, sich über gute und attraktive Produkte zu informieren und Vergleiche anzustellen. Letztlich soll und muss dem Kunden die Freiheit überlassen werden, Chancen und Risiken gegeneinander abzuwägen und seine individuelle Entscheidung zu treffen. Dazu gehört aber auch ein vollständiger und nicht einseitig segmentierter bzw. beschränkter Marktüberblick wie er hier vorliegt. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass auch die deutschen Schwergewichte Allianz und Gerling nicht im Test enthalten sind. Was hatte Finanztest laut Artikel bewogen, die ausländischen Versicherer auszuklammern? 1. Fehlender deutscher Gerichtsstand Finanztest irrt. Der Verbraucher kann auf Grund der EU-Verordnung 44/2001 bereits seit Jahren seinen Gerichtsstand an seinem Wohnort wählen. 2. Fehlender deutscher Insolvenzschutz Dieses pauschale Ausschlusskriterium erscheint fragwürdig, da zumindest einige angelsächsische Gesellschaften dem britischen Insolvenzschutz unterliegen. Dieser Insolvenzschutz durch den britischen Financial Services Compensation Scheme (FSCS) ist vergleichbar der deutschen Protector AG. 3. Keine Aufsicht durch die BaFin Die ausländischen Anbieter auf dem deutschen Markt unterliegen der Finanzaufsicht des Landes, in welchem sie ihren Sitz haben (Herkunftslandprinzip). Dies beruht auf eindeutigen EU-Vorgaben. Die Anbieter sind jedoch bei der BaFin angemeldet. Sie unterliegen in vieler Hinsicht der deutschen Finanzaufsicht. Der AfW fordert die Redaktion der Zeitschrift Finanztest auf, den Test unter Einbeziehung auch der tatsächlich marktrelevanten ausländischen Anbieter nochmals vorzunehmen.
3. September 2007
04. September 2007 – AfW Kritisiert Finanztest
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