Der Entwurf für die Änderung der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) sah überraschend die Möglichkeit vor, dass Versicherer zukünftig die Nachhaftung der Vermögensschadenshaftpflicht auf 5 Jahre befristen könnten. Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hatte u.a. diesen Punkt in seiner Stellungnahme massiv kritisiert. Das BMWI hat nun gegenüber dem AfW bestätigt, dass es die Absicht hat, die Befristung der Nachhaftung wieder aus dem Entwurfstext zu streichen. Damit bliebe es dabei, dass auch zukünftig alle VSH-Verträge eine unbegrenzte Nachhaftung haben müssen. „Wir begrüßen es im Namen unserer Mitglieder außerordentlich, dass sich das BMWI die Kritik zu Herzen genommen hat. Eine unbefristete Nachhaftung ist im Interesse aller Marktteilnehmer“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Der überarbeitete Entwurf zur Änderung der VersVermV liegt noch nicht schriftlich vor. Letztlich bedarf dieser dann noch der Zustimmung des Bundesrates. „Hier rechnen wir aber nicht damit, dass der Bundesrat die unbefristete Nachhaftung noch torpedieren wird.“ prognostiziert Rottenbacher. AfW (Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft) Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. Frank Rottenbacher – Vorstand –
10. September 2008
11.09.2008 – AfW Forderung erfüllt: VSH-Nachhaftung bleibt unbefristet
Meldungen
aus dem Verband

Presse
19. Februar 2026
Große Jubiläumsfeier des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung am 18. Juni 2026...
Presse
17. Februar 2026
AfW begrüßt geplante schlanke KI-Aufsicht...
Presse
16. Februar 2026
Wechselpilot GmbH unterstützt seit dem 1. Januar 2026 mit ihrer Fördermitgliedschaft die Arbeit des AfW...
Positionen aus dem Verband
Position
22. Oktober 2025
Stellungnahme zum Referentenentwurf GewO – Bürokratieabbau & Berichtspflichten...
Position
9. Oktober 2025