Als der Interessenverband der unabhängigen Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler hat der AfW e.V. mit erheblicher Skepsis die Ankündigung zur Kenntnis genommen, dass die ARAG Versicherung ab dem 17.09.2007 Kinder- Unfallpolicen über die Penny-Supermärkte vertreibt. Der AfW hält diese Verkaufsmaßnahme der ARAG für kontraproduktiv im Sinne des Verbraucherschutzes wie auch im Sinne der von ihm vertretenen Versicherungsvermittler. “Aus unserer Sicht widerspricht der Verkauf über Penny den Vorgaben der Versicherungsvermittlerrichtlinie, welche bekanntermaßen seit dem 22.05.2007 in Kraft ist. Der Verkauf von Versicherungen ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Damit soll u. a. sichergestellt werden, dass die Kunden hinreichend beraten werden.”, so Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Nach Kenntnis des AfW sind weder die Mitarbeiter in den Penny Märkten noch die REWE Deutscher Supermarkt KG aA im Vermittlerregister eingetragen oder gesondert für die Beratung der Kunden beim Verkauf der Versicherungen geschult worden. Aus Sicht des AfW greift keine Ausnahmeregelung zur Erlaubnispflicht. Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um eine produktakzessorische Vermittlung handelt, da die vermittelte Versicherung nicht in Abhängigkeit zur Hauptleistung von Penny steht. Selbst wenn sich Penny auf die Möglichkeit des Tippgeberstatus seiner Mitarbeiter berufen sollte, würde auf diese Art keinesfalls eine Verbesserung des Verbraucherschutzes, wie dies der Gesetzgeber bezweckt hatte, gegeben sein. Der AfW hat sich auf Grund dieser Problematik bereits direkt an die ARAG sowie an die zuständige Aufsichtsbehörde gewandt.
12. September 2007
13. September 2007 – AfW gegen Versicherungsverkauf über Einzelhandel
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