Neue Rechtsprechung zur Offenlegung von Provisionen berücksichtigt Die drei Verbände AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung, VGF (Verband Geschlossene Fonds) und VOTUM (Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V.) haben die 2008 erstmals gemeinsam erarbeitete „Ergänzende Vermittlungsdokumentation“ überarbeitet und aktualisiert. Hintergrund des Updates ist die aktuelle Rechtsprechung zur Offenlegung der Vergütung im Vermittlungsprozess. „Die ‚Ergänzende Vermittlungsdokumentation‘ sollte Mustercharakter haben und einen Marktstandard setzen. Wir sind überzeugt, dass dies zwischenzeitlich gelungen ist.“ so Martin Klein, Geschäftsführer des VOTUM-Verbandes. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, ergänzt: „Insbesondere war es unser Anspruch, dass es durch die Beachtung der aktuellsten Rechtsprechung zu einer erheblichen Haftungsminimierung der Anwender kommt. Insofern war es nur konsequent rechtliche Weiterentwicklungen bestmöglichst einzuarbeiten. “Zu der „Ergänzenden Vermittlungsdokumentation“ werden umfassende Erläuterungen und Anwendungshinweise mitgeliefert. Vor der Anwendung der Dokumentation wird von den Verbänden dringend empfohlen, diese intensiv zu studieren. Denn insbesondere die Frage der Offenlegung der Vergütung wird dort ausführlich behandelt. AfW und VOTUM stellen ihren Mitgliedern außerdem ergänzende Vorschläge zur Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Vermittler und dem Anleger zur Verfügung, die der Haftungsbegrenzung dienen sollen. Die „ergänzende Vermittlungsdokumentation“ sowie die Erläuterungen und Anwendungshinweise stehen auf den Internetseiten der Verbände zum Download bereit bzw. können per Mail angefordert werden.
18. Oktober 2009
19.10.2009 – AfW veröffentlicht überarbeitete Vermittlungsdokumentation
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