AfW fordert endlich politische Lösung Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung – e.V. hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass das Verwaltungsgericht (VG) Berlin “ernste Bedenken” gegen die Verfassungsmäßigkeit des Beitragssystems der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EdW) geäußert hat. Auf Grund dieser Bedenken hat das VG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Erhebung von Sonderbeiträgen zur Finanzierung der Anlegerentschädigung im Phoenixskandal gestoppt. Die sofortige Vollstreckung der Sonderbeitragsbescheide wurde ausgesetzt. “Das gesamte System der EdW ist damit in Frage gestellt und gehört endlich auf den Prüfstand der Politik!” fordert Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Der Pfusch des Gesetzgebers lastet auf dem Rücken von Geschädigten und unbeteiligten Unternehmen. Die geschädigten Phoenix-Anleger müssen somit weiter auf ihre gesetzliche Entschädigung warten und die gesetzestreuen EdW-Zwangsmitgliedsunternehmen müssen weiter mit dem Damoklesschwert einer unberechenbaren Beitragshöhe leben.” so Wirth weiter. Der AfW ruft die Verantwortlichen in der Politik auf, endlich eine verfassungskonforme Lösung zu finden und den voraussichtlich noch jahrelangen juristischen Streit durch eine pragmatische Lösung zu beenden, welche auch den im AfW organisierten Finanzdienstleistungsunternehmen Rechtssicherheit bietet.
21. September 2008
22.09.2008 – Phoenix Skandal wird zum EdW Skandal
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