Mit Bescheid vom 20.03.2009 hat die EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen) die in 2007 erlassenen Sonderbeitragsbescheide aufgehoben und die bereits gezahlten Sonderbeiträge zurückerstattet. Damit ist die langwierige Ungewissheit der EdW-Zwangsmitglieder, in welcher Höhe sie zu Sonderbeiträgen zur Regulierung des von ihnen nicht zu verantwortenden Falls Phoenix herangezogen werden sollen, vorerst beendet. Der zur Entschädigung der geprellten Anleger erforderliche Betrag wird vorerst über einen Kredit der Bundesrepublik an die EdW gedeckt. Zuletzt wurde die Sonderbeitragserhebung durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17.09.2008 gestoppt, da erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestanden. Sämtliche Widerspruchsverfahren und Klageverfahren gegen die Sonderbeitragsbescheide haben sich mit der aktuellen Entscheidung der EdW somit erledigt. Der AfW, zu dessen Mitgliedern über 20 betroffene Finanzdienstleistungsinstitute zählen, begrüßt ausdrücklich die Entscheidung der EdW. Eine endgültige Klärung des gesamten Entschädigungskomplexes steht jedoch noch aus. So erscheint es möglich, dass über eine Änderung der Beitragsordnung und eine erhebliche Erhöhung der regulären Beiträge letztlich doch noch die in der EdW zusammengefassten Unternehmen für das kriminelle Verhalten Einzelner einstehen müssen. Geschäftsführender Vorstand, Rechtsanwalt Norman Wirth hierzu: „Wir erwarten, dass seitens des Bundes umgehend ein tragfähiges und risikogerechtes Anlegerentschädigungssystem geschaffen wird. Dieses muss gleichermaßen die Interessen der Anleger wie auch der Finanzdienstleistungsinstitute berücksichtigen. Insbesondere müssen jedoch Konsequenzen aus dem Aufsichtsversagen im Fall Phoenix und der fehlerhaften Umsetzung der Anlegerentschädigungsrichtlinie in deutsches Recht, u. a. durch eine Zusammenlegung von Entschädigungseinrichtungen, getroffen werden.“
22. März 2009
23.03.2009 – Sonderbeitragsbescheide der EdW im Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH sind aufgehoben!
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