Ausnahmeregelung für Investmentfondsvermittlung im Finanzausschuss unstrittig Der für die Richtlinie für Märkte über Finanzinstrumente (MiFID) zuständige Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern den weiteren Fahrplan für die Umsetzung der MiFID in deutsches Recht bestätigt. So findet die abschließende Lesung am 30.03.2007 im Deutschen Bundestag statt. Die MiFID soll weiter zum 01.11.2007 in Kraft treten. Im Vorfeld dieser entscheidenden Sitzung hatte AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher zahlreiche Gespräche mit Mitgliedern des Finanzausschusses aus den Reihen der CDU, SPD, FDP und den Bündnis 90/Die Grünen geführt. Dabei hat er stets die Wichtigkeit betont, dass die Bundesregierung von der Ausnahmeregelung für Investmentfondsvermittlung Gebrauch macht, weil Fondsvermittler nicht von der vollen Härte der MiFID-Anforderungen getroffen werden dürfen. Der AfW zeigt sich daher sehr erfreut, dass die Ausnahmeregelung für Fondsvermittler in der Sitzung des Finanzausschusses letztlich unstrittig war. „Somit bleibt freien Finanzdienstleistern die Gründung eines Finanzdienstleistungsinstitutes oder ein Haftungsdach erspart, um auch weiterhin Investmentfonds vermitteln zu dürfen. Damit ist eine der Kernforderungen des AfW auf bestem Wege, erfüllt zu werden“, so Frank Rottenbacher. Möglich wurde dieser Erfolg unter anderem auch, weil der AfW bereits frühzeitig in Brüssel durchgesetzt hatte, dass die Nationalstaaten eine Wahlmöglichkeit erhalten, ob sie die Vermittlung von Investmentfonds überhaupt in die MiFID mit einbeziehen.
7. März 2007
8. März 2007 – MiFID Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
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