29. Juni 2020

AfW bestätigt: Über 50% der § 34f Vermittler würden ihre Erlaubnis zurückgeben

In einer aktuellen Umfrage des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung antworten 57% der befragten AfW-Mitglieder, dass sie ihre Erlaubnis gemäß § 34f GewO zurückgeben würden, falls Kosten in Höhe von 1.000€ bis 5.000€ für die BaFin-Aufsicht berechnet würden.

Damit werden entsprechende Werte aus dem letzten AfW-Vermittlerbarometer bestätigt. So hatten im Oktober 2019 56% der 1.650 Befragten auf die identische Frage angegeben, dass sie ihre Erlaubnis gemäß § 34f GewO zurückgeben würden. „Damit bestätigt sich erneut, dass die geplante BaFin-Aufsicht die unabhängige Finanzanlagenberatung massiv einschränken würde. Das Verbraucherinteresse an unabhängiger Beratung würde stark eingeschränkt, anstatt verbessert zu werden“, analysiert AfW Vorstand Frank Rottenbacher.

Der AfW bleibt bei seiner Forderung, die Vermittleraufsicht einheitlich unter dem Dach der IHKs zusammen zu fassen. Bevor über weitere Aufgaben für die BaFin weiter nachgedacht wird, sollte der Wirecard-Skandal auch innerhalb der Aufsicht aufgearbeitet werden.

An der Umfrage vom 26.06.2020 haben 343 AfW-Mitglieder teilgenommen, die eine Erlaubnis gemäß § 34f GewO besitzen.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. , gegründet 1992, vertritt über 2.100 Mitglieder und Mitgliedsunternehmen sowie rund 40.000 Versicherungs-, Investment- und Immobiliardarlehensvermittler. Er ist ein akkreditierter Gesprächspartner beim Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament und setzt sich für die Interessen der unabhängigen Finanzberater ein.