4. August 2025

AfW fordert klare Grenze beim Widerrufsrecht – „Rechtssicherheit statt neuer Schlupflöcher“

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat im Rahmen der aktuellen Verbändeanhörung fristgemäß zum 1. August 2025 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts abgegeben. Darin begrüßt der AfW ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ bei Lebensversicherungen zu beenden – fordert aber Nachbesserungen zur Stärkung der Rechtssicherheit.

Es ist richtig und überfällig, dass ewige Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen zu begrenzen. Vermittlerinnen und Vermittler sowie Versicherer brauchen nach spätestens zwei Jahren endgültige Planungssicherheit“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Doch der Entwurf bleibt an entscheidender Stelle zu unklar: Der Begriff ‚nicht ordnungsgemäße Belehrung‘ lässt zu viel Interpretationsspielraum. Damit drohen neue Unsicherheiten – genau das, was eigentlich beendet werden sollte.

Konkret fordert der AfW, dass die im Gesetz vorgesehene Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen auch dann gilt, wenn eine Belehrung zwar inhaltlich fehlerhaft, aber formal erteilt wurde. Nur das vollständige Fehlen einer Widerrufsbelehrung dürfe als Ausnahme gelten. Zudem müsse der Gesetzgeber klarstellen, dass auch bereits bestehende Verträge unter die neue Regelung fallen.

Das bislang mögliche „ewige Widerrufsrecht“ hatte in der Vergangenheit zu zahlreichen Rückabwicklungen langlaufender Lebensversicherungsverträge geführt – teilweise auch verbunden mit Provisionsrückforderungen gegenüber Vermittlerinnen und Vermittlern, selbst viele Jahre nach Abschluss. Der AfW betont, dass solche wirtschaftlichen Risiken ohne eindeutige Ausschlussfrist auch künftig weiterbestehen könnten.

Wir brauchen eine gesetzliche Klarheit, die für Verbraucher nachvollziehbar und für Vermittler rechtssicher ist“, so Wirth. „Nur dann lässt sich das Vertrauen in langfristige Altersvorsorgeverträge nachhaltig stärken.

Der AfW steht dem Gesetzgeber auch weiterhin für einen konstruktiven Dialog zur Verfügung, um die angestrebte Reform praxisgerecht zu gestalten.

Die Stellungnahme finden Sie HIER zum Download.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. , gegründet 1992, vertritt über 2.100 Mitglieder und Mitgliedsunternehmen sowie rund 40.000 Versicherungs-, Investment- und Immobiliardarlehensvermittler. Er ist ein akkreditierter Gesprächspartner beim Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament und setzt sich für die Interessen der unabhängigen Finanzberater ein.