Trotz des aktuellen Urteils des Oberlandesgerichts Dresden zur Verwendung des Begriffs „unabhängig“ in der Maklerwerbung halten der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung und die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) ausdrücklich an der Einordnung fest: Versicherungsmaklerinnen und -makler sind und bleiben unabhängig. Diese gemeinsame Haltung bekräftigen AfW-Vorstand Norman Wirth und BFV-Koordinator Erwin Hausen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung.
Das OLG Dresden hatte mit Urteil vom 28. Oktober 2025 (Az. 14 U 1740/24) entschieden, dass einzelne Versicherungsmaklerinnen und -makler in ihrer werblichen Außendarstellung nicht mit dem Begriff „unabhängig“ auftreten dürfen, wenn sie – wie branchenüblich – eine Courtage von Versicherern erhalten. Zur Begründung verwies das Gericht auf eine wettbewerbsrechtliche Auslegung, wonach Verbraucherinnen und Verbraucher unter dem Begriff „unabhängig“ eine vollständige wirtschaftliche Losgelöstheit von Produktgebern verstehen könnten.
AfW und BFV stellen klar: Dieses Urteil betrifft ausschließlich die Außendarstellung einzelner Marktteilnehmer. Andere Verkehrskreise – insbesondere Berufsverbände, politische Institutionen, Journalistinnen und Journalisten sowie wissenschaftliche Einrichtungen – sind nicht rechtlich gebunden, den Begriff „unabhängig“ im Zusammenhang mit dem Berufsbild des Versicherungsmaklers nicht mehr zu verwenden.
„Der deutsche Gesetzgeber hat unmissverständlich festgelegt, dass Versicherungsmaklerinnen und -makler Sachwalter der Kundinnen und Kunden sind“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Sie arbeiten im Auftrag der Verbraucherinnen und Verbraucher, nicht der Versicherer. Die Unabhängigkeit ergibt sich aus dieser Rechtsstellung und nicht allein aus dem Vergütungsmodell. Deshalb halten wir auch nach diesem Urteil daran fest, den Versicherungsmakler als unabhängigen Vermittler zu bezeichnen – und das mit voller Überzeugung und ganz besonders auch im Rahmen der #DIE34er-Initiative .“
Auch Erwin Hausen, Koordinator der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler, betont: „Der Begriff der Unabhängigkeit ist für das Selbstverständnis der Maklerschaft und für das Vertrauen der Kundinnen und Kunden zentral. Wir sehen keinerlei Anlass, aufgrund einer wettbewerbsrechtlichen Einzelentscheidung die jahrzehntelang etablierte und gesetzlich verankerte Rolle der Maklerinnen und Makler infrage zu stellen. Wer auf der Seite des Kunden steht, ohne Bindung an einzelne Anbieter, ist unabhängig – und sollte auch so bezeichnet werden dürfen.“
Beide Organisationen sehen darüber hinaus auch für Medien keinen Hinderungsgrund, weiterhin von „unabhängigen Versicherungsmaklern“ zu sprechen – sofern die journalistische Einordnung dem gesetzlichen Sachverhalt entspricht. Das Urteil des OLG Dresden steht einer solchen Wortwahl aus Sicht von AfW und BFV jedenfalls nicht entgegen.
Der AfW sensibilisiert seine Mitgliedsunternehmen angesichts der aktuellen Rechtslage im Hinblick auf die Verwendung des Begriffs „unabhängig“ in werblichen Aussagen. „Gleichzeitig gilt“, so Norman Wirth, „dass wir unsere Mitglieder selbstverständlich unterstützen, wenn sie ausschließlich wegen der Verwendung des Begriffs ‚unabhängig‘ rechtlich angegriffen werden. Hier stehen wir solidarisch an der Seite unserer Mitglieder.“
AfW und BFV bekräftigen abschließend: Die Unterscheidbarkeit der unabhängigen Maklerschaft vom gebundenen Vertrieb ist ein zentrales Element eines funktionierenden, verbraucherorientierten Beratungsmarktes – und muss auch künftig sichtbar, verstehbar und benennbar bleiben.
Über den AfW Bundesverband Finanzdienstleistung:
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberaterinnen und -berater. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmaklerinnen und -maklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlerinnen und -vermittlern aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Über die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV):
Die BFV wird von mittelständischen Versicherern unterstützt, die überwiegend mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und sich gemeinsam für die Stärkung der unabhängigen Versicherungsmakler einsetzen. Diese sind überzeugt, dass die kundenorientierten Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler aufgrund des gesetzlichen Beratungs- und Vermittlungsauftrages sowie dem breiten Produktzugriff als Sachwalter des Kunden praktizierten Verbraucherschutz darstellen. Das drückt auch der Claim aus: BFV – Versicherung braucht Makler.

