16. März 2026

AfW zur Anhörung im Finanzausschuss: Altersvorsorgereform braucht Beratung

Im Vorfeld der öffentlichen Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) hat der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. eine ergänzende Stellungnahme vorgelegt. Hier zu finden: https://afw-verband.de/positionen/stellungnahme-zur-anhoerung-des-finanzausschusses-des-bundestages-zum-altersvorsorgereformgesetz/

Der AfW begrüßt darin die grundlegende Zielrichtung der Reform ausdrücklich. Insbesondere die stärkere Kapitalmarktorientierung, die größere Produktvielfalt sowie die höhere Flexibilität moderner Vorsorgelösungen bewertet der AfW positiv. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass der Erfolg der Reform maßgeblich davon abhängen wird, ob die neuen Vorsorgelösungen tatsächlich breite Bevölkerungsschichten erreichen.

Private Altersvorsorge verbreitet sich nicht automatisch – sie verbreitet sich durch Beratung“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Der Erfolg der Reform wird letztlich daran gemessen werden, ob die neuen Vorsorgelösungen tatsächlich bei den Menschen ankommen.“

Der AfW begrüßt zudem, dass die Vermittlerschaft im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss durch den Bundesverband Deutscher Vermögensberater e. V. (BDV) vertreten wird.  Der BDV steht auf der Liste der geladenen Sachverständigen für die Anhörung am 16. März 2026.

Es ist wichtig, dass die Perspektive der Vermittlerschaft im Finanzausschuss gehört wird. Wir begrüßen daher, dass der BDV diese Rolle übernimmt. Der AfW und der BDV stehen in engem fachlichen Austausch und vertreten in den zentralen Fragen der Altersvorsorgereform übereinstimmende Positionen“, so Wirth weiter.

Nach Einschätzung des AfW bestehen im Gesetzentwurf jedoch weiterhin Zielkonflikte, insbesondere zwischen der gewünschten breiten Verbreitung der Altersvorsorge und einzelnen geplanten Regulierungen im Bereich von Beratung, Vermittlung und Vergütungsstrukturen.

„Altersvorsorge ist eine Entscheidung für Jahrzehnte – nicht für ein paar Klicks“, betont Wirth. „Viele Vorsorgeverträge laufen 60 oder sogar 80 Jahre. Solche Entscheidungen sollten nicht ohne qualifizierte Beratung getroffen werden.

Der AfW weist zudem darauf hin, dass Beratung kein Hindernis für Digitalisierung darstellt.

Beratung ist kein Digitalisierungsproblem – Beratung ist Verbraucherschutz. Digitale Prozesse können Beratung unterstützen, sie können sie aber nicht ersetzen“, so Wirth.

Besondere Bedeutung misst der AfW auch der Altersvorsorgesituation von Selbständigen bei. Für viele Selbständige ist die private Altersvorsorge der zentrale oder sogar einzige Baustein ihrer Alterssicherung.

Gerade angesichts zunehmend hybrider Erwerbsbiografien mit Wechseln zwischen Angestelltentätigkeit und Selbständigkeit braucht es flexible und verständliche Vorsorgelösungen. Eine Reform der privaten Altersvorsorge sollte die Situation von Selbständigen deshalb stärker berücksichtigen“, erklärt Wirth.

Der AfW appelliert daher an den Gesetzgeber, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass Beratung und Vermittlung auch künftig eine tragende Rolle in der privaten Altersvorsorge spielen können.

Eine erfolgreiche Altersvorsorgereform misst sich nicht nur an neuen Produkten oder Kostenstrukturen – sondern daran, wie viele Menschen tatsächlich vorsorgen“, so Wirth abschließend.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. , gegründet 1992, vertritt über 2.100 Mitglieder und Mitgliedsunternehmen sowie rund 40.000 Versicherungs-, Investment- und Immobiliardarlehensvermittler. Er ist ein akkreditierter Gesprächspartner beim Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament und setzt sich für die Interessen der unabhängigen Finanzberater ein.