25. November 2025

Aktivrente greift zu kurz – AfW fordert Gleichbehandlung von Selbständigen und strukturelle Reformen

Der AfW begrüßt die Aktivrente grundsätzlich als Schritt, der dazu beiträgt, starre Regelungen im Arbeitsmarktsystem aufzubrechen. Besonders mit Blick auf die selbständig tätigen Vermittlerinnen und Vermittler ist jedoch zentral, dass auch sie von einer solchen Regelung profitieren können.

Nach aktueller Ausgestaltung sollen Selbständige von der Aktivrente ausgeschlossen bleiben. Der AfW kritisiert diese Differenzierung deutlich. Entscheidend ist nicht, ob Menschen aufgrund eines Arbeitsvertrags tätig sind oder ihre Leistungen über einen Dienst- oder Werkvertrag erbringen. In beiden Fällen bringen erfahrene Fachkräfte – darunter zahlreiche Mitglieder des AfW – Know-how, Verantwortung und Wertschöpfung ein. Ein Anreiz, der qualifizierte Selbständige motiviert, länger beruflich aktiv zu bleiben, wäre ebenso sinnvoll und gesamtwirtschaftlich effizient.

Der AfW stellt klar, dass die Aktivrente keine Reform der Alterssicherung darstellt. Sie schafft nur marginal zusätzliche Vorsorge und trägt nicht zur Schließung struktureller Versorgungslücken bei. Notwendig ist vielmehr eine offene und parteiübergreifende Debatte über eine verbindliche Verlängerung der Lebensarbeitszeit. Gewöhnen sich Menschen an zusätzliche Freibeträge nach Erreichen der aktuellen Regelaltersgrenze, könnte dies künftige Schritte zur Anpassung der Regelaltersgrenze politisch erschweren.

Eine tragfähige Gesamtstrategie entsteht nur, wenn auch Selbständige gleichberechtigt einbezogen werden. Auch selbständige Vermittlerinnen und Vermittler müssen von der Aktivrente profitieren können“, sagt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Wer länger arbeitet, entlastet kurzfristig den Arbeitsmarkt – aber das löst nicht das grundlegende Problem der Altersvorsorge.

Der AfW verweist in diesem Zusammenhang auf seine zehn Thesen für eine generationengerechte Altersvorsorge. Die Aktivrente kann ein Baustein sein – sie kann jedoch nicht ersetzen, was jetzt notwendig ist: ein konsistentes und nachhaltiges Reformkonzept, das die langfristige Stabilität der Alterssicherung in den Mittelpunkt stellt.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. , gegründet 1992, vertritt über 2.100 Mitglieder und Mitgliedsunternehmen sowie rund 40.000 Versicherungs-, Investment- und Immobiliardarlehensvermittler. Er ist ein akkreditierter Gesprächspartner beim Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament und setzt sich für die Interessen der unabhängigen Finanzberater ein.