Am 26.02.2016 hat der Bundesrat den Weg für das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie freigemacht. Jetzt muss es nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Wie vom AfW gefordert, hat die Bundesregierung die Anforderung an Immobiliardarlehensvermittler für das Erreichen der Alte-Hasen-Regelung an die übliche Verwaltungspraxis angepasst. „Die zwischenzeitliche Anforderung, neben der Darlehensvermittlung auch seit 2011 die Genehmigung zur Immobilienvermittlung nachweisen zu können, war weltfremd. Wir begrüßen es als AfW daher sehr, dass zukünftige Immobiliardarlehensvermittler nun nur noch die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1, Satz 1 Nr. 2 nachweisen müssen, um evtl. Alter-Hase zu sein“ bestätigt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Gesetzesanpassung. Auch wenn die Übergangsfrist bis zum 20.03.2017 gehen wird, weist der AfW darauf hin, dass die gesetzlichen Neuerungen bereits ab dem 21.03.2016 gelten werden. In der Übergangsfrist profitieren § 34c Erlaubnisinhaber, da sie ihre persönliche Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnisse nicht mehr neu nachweisen müssen. Sie benötigen nur noch den VSH-Nachweis sowie eine Bestätigung ihrer Sachkunde. Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.700 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitut
1. März 2016
Bundesregierung rudert zurück: Kleiner § 34c reicht für die Immobiliardarlehensvermittlung aus
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