1. Juli 2020

Entscheidung über BaFin-Aufsicht über unabhängige Finanzanlagenvermittler erneut verschoben

Bei der Sitzung des Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 1.7.2020 wurde erneut die Entscheidung über den Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die unabhängigen Finanzanlagenvermittler auf die BaFin vertagt. Die weitere Befassung findet damit erst nach der parlamentarischen Sommerpause statt. Der Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzes – Inkrafttreten zum 1.1.2021 – ist damit nicht mehr zu halten. „Es wäre auch absurd gewesen. Erst müssen Verantwortlichkeiten und Strukturen bei der BaFin mit Blick auf den Wirecard/BaFin-Skandal aufgearbeitet werden, bevor überhaupt an eine Kompetenzerweiterung dort gedacht werden kann.“ so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. Unabhängig vom Wirecard/BaFin-Skandal bleiben auch die in der öffentlichen Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses am 27.5. nochmals massiv von verschiedenen Fachleuten vorgetragenen Argumente gegen die Aufsicht bestehen.
Die Stellungnahme des AfW zu dem geplanten Gesetz finden Sie HIER

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. , gegründet 1992, vertritt über 2.100 Mitglieder und Mitgliedsunternehmen sowie rund 40.000 Versicherungs-, Investment- und Immobiliardarlehensvermittler. Er ist ein akkreditierter Gesprächspartner beim Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament und setzt sich für die Interessen der unabhängigen Finanzberater ein.