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16. Oktober 2026

Frühstartrente: AfW begrüßt Vergütungskorrektur – Finanzbildung bleibt auf der Strecke

Bundestag greift AfW-Forderung zur Vergütung auf private Zuzahlungen auf. AfW sieht weiterhin Nachbesserungsbedarf bei Beratung und Finanzbildung.

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Künftig erhalten Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr eine staatliche Förderung von zehn Euro monatlich zum Aufbau einer kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge. Gestartet wird 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021, wobei die Förderung für den Jahrgang 2020 rückwirkend für 2026 gewährt werden soll. Danach kommt jährlich ein weiterer Jahrgang hinzu. Auch für Kinder und Jugendliche, die nicht zu den staatlich geförderten Jahrgängen gehören, können entsprechende Standarddepot-Verträge eingerichtet und privat bespart werden. Eltern, Großeltern und andere Dritte können zusätzlich bis zu insgesamt 6.840 Euro jährlich einzahlen.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. begrüßt die Frühstartrente als weiteren Schritt hin zu einer stärker kapitalmarktorientierten Altersvorsorge. Besonders positiv bewertet der Verband eine wichtige Änderung, die erst in den abschließenden Beratungen des Finanzausschusses vorgenommen wurde: Auf private Zuzahlungen in Frühstartrentenverträge können künftig grundsätzlich Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.

Genau dies hatte der AfW bereits in seiner ausführlichen Stellungnahme vom 31. Juli 2026 gefordert. Darin hatte der Verband ausdrücklich vor den Folgen eines pauschalen Vergütungsverbots gewarnt und sich dafür eingesetzt, dass innerhalb des gesetzlichen Kostenrahmens eine angemessene Vergütung für Einrichtung, Beratung und laufende Begleitung möglich bleibt.

„Es ist erfreulich, dass der Gesetzgeber hier eine zentrale Forderung des AfW aufgegriffen hat. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass Beratung und Betreuung nicht zum Nulltarif zu haben sind. Wer Familien für langfristige Altersvorsorge gewinnen will, muss auch dafür sorgen, dass qualifizierte Beratung wirtschaftlich möglich bleibt. Dass diese Erkenntnis noch Eingang in das Gesetz gefunden hat, ist ein wichtiger Fortschritt“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.

Nach der nun beschlossenen Regelung bleibt das staatlich finanzierte Frühstartrentenvermögen einschließlich seiner Erträge von Abschluss- und Vertriebskosten ausgenommen. Auf zusätzliche private Einzahlungen können solche Kosten dagegen grundsätzlich erhoben werden. Der gesetzliche Effektivkostendeckel von einem Prozent für Standarddepot-Verträge gilt weiterhin.

Ungeachtet dieser Verbesserung sieht der AfW weiterhin einen Widerspruch beim Thema Beratung. Einerseits will die Politik Kinder, Jugendliche und ihre Familien stärker an den Kapitalmarkt heranführen und zu mehr eigenverantwortlicher Vorsorge motivieren. Andererseits werden mit dem Frühstartrentengesetz die gesetzlichen Beratungsanforderungen für Standarddepot-Verträge teilweise zurückgenommen. Das betrifft nicht allein die Frühstartrente, sondern auch die Standarddepot-Verträge der neuen geförderten privaten Altersvorsorge insgesamt.

„Das ist schon bemerkenswert: Die Politik will mehr Menschen an den Kapitalmarkt bringen, ihnen mehr Eigenverantwortung übertragen und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen an die Beratung abschwächen. Mehr Eigenverantwortung bedeutet aber nicht weniger Beratungsbedarf. Ganz im Gegenteil“, betont Wirth.

Gerade Familien, die bisher wenig Berührung mit Kapitalmarktanlagen hatten, brauchen verständliche Informationen, Orientierung und häufig auch persönliche Beratung. Es geht um langfristige Chancen und Risiken, um Kosten, Förderung und Entscheidungen, die über Jahrzehnte wirken. Die Standardisierung eines Produkts macht diese Fragen nicht überflüssig.

Kritisch sieht der AfW weiterhin die staatliche Auffanglösung. Wird für ein anspruchsberechtigtes Kind kein individueller Vertrag abgeschlossen, werden die Förderbeiträge in einem staatlichen Sondervermögen angelegt, dessen Verwaltung die Deutsche Bundesbank übernehmen soll. Damit geht zwar kein Förderanspruch verloren. Das Ziel, Kinder und Jugendliche an den Kapitalmarkt heranzuführen und ihre Finanzkompetenz zu stärken, wird dadurch aber nicht automatisch erreicht.

„Wenn für ein Kind über Jahre Geld in einem staatlichen Sammelvermögen angelegt wird, ohne dass sich das Kind oder seine Eltern jemals damit beschäftigen, haben wir zwar einen Kapitalstock geschaffen. Finanzbildung ist das noch lange nicht“, so Wirth.

Der AfW erwartet deshalb, dass die Bundesbank gemeinsam mit den zuständigen staatlichen Stellen für eine aktive und regelmäßige Information der Begünstigten sorgt. Eltern und Jugendliche müssen erfahren, dass für sie Vorsorgevermögen aufgebaut wird, wie es sich entwickelt und welche Möglichkeiten sie haben, es in einen individuellen Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Entsprechende Forderungen nach einer unmittelbaren Information der Begünstigten hatte auch der Bundesrat bereits im Gesetzgebungsverfahren erhoben.

Darüber hinaus sieht der AfW Bund und Länder in der Pflicht, die Frühstartrente mit einer Stärkung der schulischen Finanzbildung zu verbinden.

„Die Politik darf sich nicht damit zufriedengeben, zehn Euro monatlich zu überweisen und darauf zu hoffen, dass daraus irgendwann Finanzkompetenz entsteht. Wer Finanzbildung als eines der zentralen Ziele der Frühstartrente ausgibt, muss dafür auch die Voraussetzungen schaffen. Das Thema gehört verbindlich und praxisnah in die Schulen“, fordert Wirth.

Der AfW wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Frühstartrente zu einem echten Einstieg in die langfristige private Altersvorsorge wird. Dazu gehören auch die vom Verband bereits geforderte schnellere Einbeziehung älterer Kinder und Jugendlicher in die staatliche Förderung sowie möglichst durchgängige Vorsorgelösungen bereits ab Geburt.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Der Start ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. , gegründet 1992, vertritt über 2.100 Mitglieder und Mitgliedsunternehmen sowie rund 40.000 Versicherungs-, Investment- und Immobiliardarlehensvermittler. Er ist ein akkreditierter Gesprächspartner beim Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament und setzt sich für die Interessen der unabhängigen Finanzberater ein.