23.06.2017 IDD-Umsetzung: Doch kein Eingriff in die Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern Wie aus Koalitionskreisen zu hören ist, soll Maklern auch weiterhin nicht die Art und Weise Ihrer Vergütung vorgeschrieben werden. Auch die Vergütung durch Privatkunden soll weiter möglich bleiben. Damit wird der Regierungsentwurf vor der zweiten und dritten Lesung im Bundestag entsprechend der Forderungen des Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW verändert. „Es ist ein guter Tag für unsere Mitglieder und alle Versicherungsmakler. Unser deutliches Eintreten für die Interessen der Versicherungsmakler hat in der Politik Gehör gefunden. Unsere Argumente wurden verstanden.“, bewertet AfW Vorstand Frank Rottenbacher die Veränderung im Gesetzentwurf. „Die AfW-Aktion #EinspruchIDD, durch die viele Makler bei ihren Bundestagsabgeordneten ihre eigenen Interessen vertreten haben sowie die Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages haben die Politiker informiert und werden letztlich nun zur Änderung des Regierungsentwurfes führen“ so Rottenbacher weiter. „Gerade das Schwintowski-Gutachten, mit dem wir unsere Position zur Verfassungswidrigkeit des Provisionsgebotes untermauerten, war, neben unserer inhaltlichen Argumentation, sicherlich mitentscheidend für die nun kommenden Änderungen.“ analysiert AfW-Vorstand Norman Wirth die aktuelle Situation. Ein weiterer vom Bundesverband massiv kritisierter Punkt war die vorgesehene sogenannte Doppelbetreuungspflicht. Diese hätte dazu geführt, dass den Versicherern die Pflicht auferlegt würde, auch Kunden mit Maklervollmacht zu betreuen oder aber Makler zu beaufsichtigen. Auch in diesem Punkt zeichnet sich ein Erfolg für die Unabhängigkeit der Makler ab. Das Gesetz soll in der kommenden Woche beschlossen werden. Eine detaillierte Äußerung wird der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW nach Veröffentlichung des überarbeiteten Gesetzentwurfs abgeben.
22. Juni 2017
IDD-Umsetzung: Doch kein Eingriff in die Unabhängigkeit von Versicherungsmaklern
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