19.01.2017 19 Änderungen wurden leider nur im Detail, nicht aber bei den wesentlichen Kritikpunkten des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW vorgenommen. So steht zum Beispiel die Doppelberatungspflicht der Kunden durch Versicherungsmaklern und Versicherungsunternehmen weiterhin im Raum. Ebenso hat das Bundeskabinett die Bevorzugung der Ausschließlichkeitsvermittler beim Provisionsabgabeverbot abgesegnet, indem die vom AfW kritisierten Ausnahmetatbestände noch immer im Text stehen. Maklern bleibt es bei Verbrauchern verboten Nettotarife zu vermitteln und gegen Honorar zu beraten. Anderseits erhalten Versicherungsberater wettbewerbsverzerrende Privilegien. „Das Gute ist: Ein Kabinettsbeschluss setzt das Gesetz aber nicht in Kraft, sondern startet erst das parlamentarische Verfahren, sprich die Lesungen im Bundestag, eine Beratung im Bundesrat sowie eine wahrscheinliche Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages“ klärt AfW Vorstand Frank Rottenbacher auf. Es wird somit nun darum gehen, mit den Bundestagsabgeordneten in eine fachliche Diskussion zu kommen und ihnen die Konsequenzen des Gesetzentwurfes aufzuzeigen. Auch eine gerichtliche Klärung schließen wir nicht aus, denn unsere Kritik an dem massiven Eingriff in den Wettbewerb zulasten der Versicherungsmakler und dem Verstoß gegen Artikel 12 Grundgesetz bleibt weiterhin bestehen. So könnte sich der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW gezwungen sehen, ein gerade verabschiedetes Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. „Ungern, aber wir schließen das in der Endkonsequenz keinesfalls aus.“ meint Rechtsanwalt und AfW Vorstand Norman Wirth.
13. Januar 2017
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