1. Juli 2014

Keine Offenlegung der Provision in Euro bei Lebensversicherungen

Nach Informationen des AfW wird es im Rahmen des Lebensversicherungsreformgesetzes nicht zu einer verpflichtenden Offenlegung von Abschlussprovisionen in Euro und Cent kommen, wie es die ganze Zeit im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums stand. Vielmehr soll es jetzt zu einem Ausweis der Effektivkosten wie bei Riesterverträgen kommen. Dieser Ausweis soll auch nicht für alle Versicherungssparten gelten, sondern wird nun nur auf den Bereich der Lebensversicherungen beschränkt. „Wir begrüßen diese beiden Änderungen sehr, da sie zentrale Kritikpunkte des AfW in seinen Stellungnahmen und bei der öffentlichen Sachverständigen Anhörung im Finanzausschuss waren“, äußert sich AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher in einer ersten Interpretation. „Diese Regelung dient den Verbrauchern und Vermittlern gleichermaßen“, so Rottenbacher weiter. Das Inkrafttreten soll auf den 01.01.2015 verschoben werden – Ausnahme die Regelungen zu den Bewertungsreserven. Mit freundlichen Grüßen Frank Rottenbacher – Vorstand

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. , gegründet 1992, vertritt über 2.100 Mitglieder und Mitgliedsunternehmen sowie rund 40.000 Versicherungs-, Investment- und Immobiliardarlehensvermittler. Er ist ein akkreditierter Gesprächspartner beim Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament und setzt sich für die Interessen der unabhängigen Finanzberater ein.