28.11.2017 Stellungnahme des AfW zum Referentenentwurf der VersVermV Am 24.11.2017 haben wir die Stellungnahme des Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. AfW zur VersVermV eingereicht. Wir begrüßen, dass mit dem Verordnungsentwurf in weiten Teilen eng an den Vorgaben der IDD-Richtlinie geblieben wird. Der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Änderungen der VersVermV und insofern auch dieser Stellungnahme liegt auf dem Thema Weiterbildung. Hier sind jedoch Anforderungen gestellt, welche zum Teil über die Vorgaben der IDD hinausgehen, teilweise in sich nicht konsistent sind oder unverhältnismäßig wären. Wir sind überzeugt, dass der Diskurs hierüber noch zu sachgerechten Änderungen führen wird. Wir regen dringend praxisgerechte Änderungen beim automatisierten Abruf von Angaben aus dem Vermittlerregister an. Wir kritisieren auf das schärfste die vorgesehene verpflichtende Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren für Versicherungsvermittler, insbesondere da es keine gleichwertige gesetzliche Verpflichtung für Versicherungsunternehmen gibt. Diese Verpflichtung geht weit über die Vorgaben der IDD und auch des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes hinaus und widerspricht dem europäischen Grundsatz, dass eine Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren freiwillig ist. Die gesamte Stellungnahme finden Sie hier. Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute.
27. November 2017
Stellungnahme des AfW zum Referentenentwurf der VersVermV
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