13. Dezember 2019

Transparenzregister, Ordnungswidrigkeit

Aktuell werden bereits Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide an Unternehmen versandt, die nicht ihrer Pflicht nachgekommen sind, sich im sogenannten Transparenzregister zu registrieren. Ein Bespiel finden Sie HIER

Bereits vor zwei Jahren hat der AfW seine Mitglieder auf die Einrichtung des sogenannten Transparenzregisters www.transparenzregister.de hingewiesen. Handlungsbedarf hatten / haben möglicherweise Vertreter von eingetragenen Gesellschaften, Vereinen und Stiftungen. HIER finden Sie eine umfangreiche FAQ-Liste zum Thema.

Nachfragen bitten wir Sie direkt über die auf der o.g. Webseite angegebene Servicenummer zu stellen.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. , gegründet 1992, vertritt über 2.100 Mitglieder und Mitgliedsunternehmen sowie rund 40.000 Versicherungs-, Investment- und Immobiliardarlehensvermittler. Er ist ein akkreditierter Gesprächspartner beim Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament und setzt sich für die Interessen der unabhängigen Finanzberater ein.