Initiative freiwilliger Branchenstandard – DSGVO

Willkommen auf der Seite der „Initiative freiwilliger Branchenstandard – DSGVO“ für Versicherungsmaklerinnen und -makler

Branchenstandard EWE

Ein Expertenteam aus Datenschutz- und Vertriebsspezialisten hat nun in Trägerschaft des AfW Finanzdienstleistung eine praxisorientierte, verständliche und übersichtliche DSGVO-konforme Einwilligungserklärung und weitere Dokumente entwickelt, um mit dieser Initiative einen freiwilligen Branchenstandard zu etablieren.

Eine Vielzahl von Verbänden und Marktteilnehmern unterstützt diese Initiative. Neben den aufgeführten Verbänden sind dies Maklerpools und Verbünde sowie Versicherungsunternehmen.

Ziel des Branchenstandards ist es, möglichst breit am Markt akzeptierte und laufend aktualisierte Vorlagen für die Themen

  • Einwilligungserklärung,

  • Risikovoranfrage und

  • Information zur Datenverarbeitung

zu schaffen. Diese sollen DSGVO-konform und unter Wahrung eines höchstmöglichen Verbraucherstandards sowohl den Bedürfnissen der Maklerinnen und Makler im Verhältnis zu ihren Kundinnen und Kunden als auch im Verhältnis zu Verbünden, Maklerpools und Versicherern Rechnung tragen. Gleichzeitig werden die Anforderungen an die Versicherungsunternehmen einbezogen, indem die Regelungen des GDV Code of Conduct Datenschutz und die unverbindlichen GDV-Musterformulierungen berücksichtigt wurden.

Dadurch werden Prozesse wie Bestandsübertragung, Bestandsverkauf und Risikovoranfragen deutlich erleichtert. Für Maklerinnen und Makler bedeutet die Verwendung des Branchenstandards zunächst eine deutlich höhere Rechtssicherheit als die Verwendung individuell erstellter Formulierungen. Darüber hinaus erfährt der Branchenstandard eine zunehmend flächendeckende Akzeptanz bei den Versicherern. Versicherer können durch standardisierte Einwilligungs-Formulare deutlich vereinfachte Prüfprozesse aufsetzen und infolgedessen die Vorgangsbearbeitung beschleunigen. Zeitaufwendige Einzelprüfungen entfallen.

Die beiden standardisierten Einwilligungserklärungen sollen das Gros der regelmäßig vorkommenden Datenverarbeitungsvorgänge zwischen Versicherern und Versicherungsmaklern sowie deren Untervermittlern, Maklerpools und Intermediären abdecken.

In welcher Form werden die Mustererklärungen zur Verfügung gestellt?

Die Einwilligungserklärungen stellen wir in Form von beschreibbaren PDF-Dokumenten, mit entsprechender Kennzeichnung und Versionsnummer sowie einem Feld zur Einfügung eines eigenen Logos (Whitelabel) kostenfrei zum Download zur Verfügung. Nicht gewünscht und gewollt ist eine inhaltliche Änderung. Nur so lassen sich höchstmögliche Rechtssicherheit und Aktualität der Dokumente gewährleisten sowie die angestrebten Synergieeffekte realisieren. Die Verwendung der Mustererklärungen ist daher nur in unveränderter Form gestattet.

Welche Mustererklärungen gibt es konkret und wozu dienen sie?

Aktuell liegt die Einwilligungserklärung in 2 Varianten vor:

  • Eine Variante betrifft das „normale“ Antragsgeschäft und bildet hierfür die regelmäßig erforderlichen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen ab.

  • Die zweite Variante ist speziell für den Bereich der nicht anonymisierten Risikovoranfragen im Bereich der Lebens-, Unfall- und Krankenversicherer konzipiert worden, bei denen regelmäßig sensible Gesundheitsdaten an die Versicherer übermittelt werden. Diese Variante enthält zugleich auch die für die Versicherer zur Bearbeitung der Risikovoranfragen erforderlichen Einwilligungserklärungen.

Wie wird eine regelmäßige Aktualisierung des freiwilligen Branchenstandards sichergestellt?

Die Mustererklärungen werden von der „Initiative freiwilliger Branchenstandard – DSGVO“ aktualisiert, wenn sich infolge neuer Rechtsprechung, Vorgaben der Datenschutzaufsichtsbehörden oder Gesetzesänderungen ein entsprechender Anpassungsbedarf ergibt. Auch Anregungen aus der Branche werden von der Initiative geprüft und ggf. im Rahmen des Aktualisierungsprozesses eingearbeitet. Aktualisierungen werden auf der Internetseite der Initiative bekannt gegeben und anhand einer Versionshistorie transparent und nachverfolgbar gemacht. Die aktualisierten Fassungen treten an die Stelle der vorherigen Fassungen. Die Unternehmen, die der Initiative mitgeteilt haben, dass sie die beiden Mustererklärungen freigegeben haben werden von der Initiative über jede Aktualisierung informiert.

Was hat sich von Version 1.1 zur aktuellen Version 2.0 (Stand 03/2022) geändert?

Die aktuellen Einwilligungen zum Datenschutz und zur Schweigepflichtenbindung wurden grundlegend überarbeitet. Insbesondere erfolgte eine Trennung in zwei Dokumente: Die Einwilligung zur Datenverarbeitung und Schweigepflichtentbindung (kurz „EWE“) sowie eine EWE für den Bereich der Risikovoranfrage (kurz „EWE-Risikovoranfrage“). Die Überarbeitung erfolgte, damit die EWE von dem umfangreichen Anwendungsfall Risikovoranfrage entlastet wurde, was zu einer deutlichen Verkürzung des Dokuments führt. Des Weiteren wurden bzgl. der Formulierungen auf eine bessere Lesbarkeit geachtet. Dadurch sollen die Dokumente sowohl für Makler als auch Kunden übersichtlicher und besser verständlich werden.

Downloads

EWE Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung und Schweigepflichtentbindung

Version 2.0 Stand 03/2022

Was gilt bzgl. Unverbindlichkeit und Haftungsausschluss?

Die „Initiative freiwilliger Branchenstandard – DSGVO“ hat die kostenlosen und frei zugänglichen Dokumente mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch kann weder die Initiative noch der Anbieter dieser Webseite (der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.) eine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Dokumente übernehmen. Durch den Aufruf und die Verwendung dieser kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte kommt kein Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Initiative oder dem Anbieter dieser Webseite zustande.

Die Verwendung der beiden Mustererklärungen ist zudem freiwillig, die Verwendung eigener Erklärungen bleibt unbenommen. Die Nutzung der Mustererklärungen erfolgt nach eigener Prüfung und in eigener Verantwortung.

Welche Marktteilnehmer unterstützen den freiwilligen Branchenstandard bereits?

Logobanner aller EWE Partner

Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit

Andreas Sutter, Director von disphere project. Ein Mann mit grauem Haar, einer schwarzen schmalen Brille mit abgerundeten Gläsern, einem Schnauzer sowie Kinnbart. Er trägt einen grauen Anzug mit blauer Krawatte

Andreas Sutter

Datenschutzbeauftragter, Director disphere protect, disphere interactive GmbH

Peter Mainzer

Arne Wassermann

Volljurist, Privacy Counsel, Allianz SE, Langjährige Verbandstätigkeit und datenschutzrechtliche Betreuung der Vertriebe innerhalb der Allianz Deutschland AG

Christian König, ein sympathischer Herr mittleren Alters mit braunem Haar, Bart und dunkelblauem Anzug

Christian König

Datenschutzbeauftragter (TÜV) Senior Consultant disphere protect, disphere interactive GmbH

Christph Eifrig Netfonds

Christoph Eifrig

LL.M., Rechtsanwalt, Abteilungsleiter Recht, Datenschutzbeauftragter (IHK) Netfonds AG

Portrait von Daniel Schneider

Daniel Schneider

Volljurist, Datenschutzbeauftragter Abteilungsleiter Datenschutz, AXA Partners Deutschland

Florian Kölbl, ein junger Mann mit dunklen Haaren und drei Tage Bart. Er trägt einen klasischen Anzug mit Krawatte

Florian Kölbl

Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter Abteilungsleiter Rechtsabteilung Fonds Finanz Maklerservice GmbH

Guido Wehmeyer

Rechtsanwalt, Syndikusanwalt, Datenschutzbeauftragter (TÜV) Allianz Lebensversicherungs-AG

Norman Wirth Vorstand AfW

Norman Wirth

Rechtsanwalt und Gründer von Wirth-Rechtsanwälte, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Finanzwirt

Peter Mainzer

Rechtsanwalt in Köln

Roberto Mangone, ein Herr mittleren Alters mit Brille und Anzug

Roberto Mangone

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt), CHARTA Börse für Versicherungen AG

Roland Sing, ein Herr mitttleren Alters mit dunklen kurzen Haaren, 3 Tage Bart und Anzug.

Roland Sing

Syndikusanwalt Swiss Life Deutschland

Rechtsanwalt Thomas Lenz, ein Silver Ager mit grauem Haar und Brille

Thomas Lenz

Rechtsanwalt

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