Hinweispflichten zum sogenannten Verivox-Urteil

Gemeinsam haben wir mit unserem Partnerverband VOTUM und mit Fachjuristen von Verbünden und Maklerpools Empfehlungen (FAQs) für Sie erarbeitet, die sich aus dem sogenannten Verivox-Urteil ergeben.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seiner rechtskräftigen Entscheidung (dem sogenannten Verivox-Urteil) vom 22.09.2021 (Geschäftszeichen 6 U 82/20) unter anderem nähere Ausführungen dazu gemacht, wann im Rahmen der Versicherungsvermittlung durch Versicherungsmaklerinnen und -makler eine – an sich gebotene – ausgewogene Marktanalyse nicht mehr vorliegen soll und wie die gesetzlich geregelten Hinweispflichten für diesen Fall ausgestaltet sein müssen. Es gibt eine Vielzahl von berechtigten Kritikpunkten an dem vorliegenden Urteil, die schon bereits zur Genüge öffentlich diskutiert wurden. Bis nicht der Bundesgerichtshof sich mit einer ähnlichen Konstellation irgendwann befassen kann, müssen wir aber mit den Unsicherheiten aus diesem Urteil leben. Um nun eine praxisorientierte Hilfestellung geben zu können, haben Expertinnen und Experten von Verbünden, Maklerpools, Vergleichsunternehmen, Softwarehäusern und Onlinevermittlern unter der Moderation der beiden Verbände Empfehlungen zur Umsetzung von Hinweispflichten über den betrachteten Markt erarbeitet, um damit eine gewisse Orientierung zu bieten. Dies auch in dem Bewusstsein, keine ganz optimale Lösung präsentieren zu können. Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen Unterstützern und insbesondere auch bei Rechtsanwalt Tobias Strübing von Wirth-Rechtsanwälte!

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Empfehlungen für Maklerhinweispflichten

(Stand 02/2022)

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