EU-Transparenzverordnung (TVO)

EU-Transparenzverordnung – AfW und VOTUM bieten Formulierungshilfen für Vermittlerinnen und Vermittler

Unterstützung zur EU-Transparenzverordnung (TVO)

Mit der EU-Transparenzverordnung (TVO) wurde ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Finanzmärkte vollzogen. Seit dem 10. März 2021 gelten neue Offenlegungspflichten auch für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler – in der Verordnung zusammenfassend als „Finanzberater“ bezeichnet. Zur Unterstützung stellt der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung gemeinsam mit dem VOTUM Verband kostenfreie Formulierungshilfen und Hinweise zur praktischen Umsetzung zur Verfügung.

Nachhaltigkeit als dauerhafte Aufgabe

AfW und VOTUM sind überzeugt: Nachhaltigkeit ist kein kurzfristiger Trend, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Daher fördern beide Verbände den Austausch zwischen Anbietern und Vermittlerinnen und Vermittlern, um Nachhaltigkeitsziele in der Beratungspraxis sinnvoll umzusetzen.

Inhalte der Empfehlungen im Überblick:

  • Anwendungsbereich der TVO: Die Pflichten betreffen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler mit Beratungstätigkeit. Bei reiner Vermittlung ohne Beratung bestehen keine Offenlegungspflichten.

  • Informationspflichten auf der Webseite:: Vermittler müssen auf ihrer Website über Nachhaltigkeitsrisiken und deren mögliche Auswirkungen auf Finanzprodukte informieren. Bei Fehlen einer Webseite entfällt diese Pflicht.

  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken: Vermittler sollen ESG-Risiken (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in ihre Beratung einbeziehen, da diese den Wert von Anlagen beeinflussen können.

  • Erhebung von Nachhaltigkeitspräferenzen: Vermittler sind verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundinnen und Kunden zu erfragen und in der Produktauswahl zu berücksichtigen. Eine pauschale Nichtberücksichtigung lehnen AfW und VOTUM ab.

  • Vergütungspolitik: Vermittler können Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Vergütungsstruktur integrieren oder neutral ausgestalten.

  • Beratungsdokumentation: Vorvertraglich ist offenzulegen, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden. Formulierungshilfen und Mustertexte erleichtern die Umsetzung.

Diese Empfehlungen sind Mindeststandards, die bei Bedarf durch weiterführende Informationen ergänzt werden können.

Die Hinweise und Formulierungsvorschläge können kostenfrei heruntergeladen werden.

Das Dokument enthält Empfehlungen des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW e.V. und VOTUM zur Umsetzung der Pflichten nach der EU-Transparenzverordnung (TVO) für Finanz- und Versicherungsvermittler, insbesondere zur Einbindung von Nachhaltigkeitsfaktoren. Die wichtigsten Punkte:

Downloads

TVO Umsetzung Vermittlerpflichten

TVO Formulierungsvorschläge – Download Worddokument – Version 3.0 – Stand 01/2023

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