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6. Oktober 2026

Stellungnahme zum Entwurf der Finanzbildungsstrategie des Bundes (Stand: 07.09.2026)

Wir bedanken uns für die Gelegenheit, zum Entwurf der Finanzbildungsstrategie Stellung nehmen zu dürfen. Diese Gelegenheit nehmen wir gerne wahr und äußern uns im Folgenden in gebotener Kürze.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW vertritt die Interessen von ca. 40.000 unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlerinnen und -vermittlern sowie Versicherungsmaklerinnen und -maklern aus ca. 2.200 Mitgliedsunternehmen, der größte Teil hiervon kleine und mittlere mittelständische Unternehmen. Mitglieder im Bundesverband Finanzdienstleistung AfW sind u.a. auch Maklerpools, Maklerverbünde, Versicherungsgesellschaften und Serviceunternehmen für unabhängige Berater und Vermittler.

Zusammenfassung

  • Finanzbildung muss die Absicherung existenzieller Risiken einschließen, denn Krankheit, Sucht oder Unfall lösen Überschuldung deutlich häufiger aus als unwirtschaftliche Haushaltsführung.
  • Wissen wird erst zur Entscheidung, wenn Menschen ihre gesamte finanzielle Situation betrachten – auch in der qualifizierten Beratung, die die Strategie bisher nicht als Umsetzungspartner adressiert.
  • Kodex, Label und Finanzbildungsbotschafter brauchen einheitliche, überprüfbare Qualitätskriterien statt pauschaler Grenzen zwischen Akteursgruppen.
  • Die Frühstartrente verschenkt einen Teil ihres Bildungseffekts, weil eine Beratung nicht geschuldet wird und deren übliche Finanzierung bis zum 18. Lebensjahr entfällt.
  • Die Strategie braucht messbare Zielwerte und eine verbindliche Beteiligung der Praxis – der AfW bringt sich sehr gern aktiv ein.

Einleitung

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung bedankt sich für die Gelegenheit, zum Entwurf der Finanzbildungsstrategie des Bundes Stellung zu nehmen.

Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberaterinnen und -berater. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmaklerinnen und -maklern sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlerinnen und -vermittlern aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen. 84 % unserer Mitglieder sind Versicherungsmakler, 59 % verfügen über eine Erlaubnis nach § 34f GewO und 46 % über eine Erlaubnis nach § 34i GewO. 35 % vereinen alle drei Erlaubnistatbestände. Unsere Mitglieder sind überwiegend kleine und mittelständische, inhabergeführte Betriebe, die lokal und regional verankert sind und Privathaushalte über alle Lebensphasen begleiten.

Der AfW begrüßt, dass Deutschland eine nationale Finanzbildungsstrategie erhält. Wir haben eine bessere finanzielle Bildung zuletzt in unserem Positionspapier zum Herbst der Reformen 2025 gefordert – von der curricularen Verankerung in Schulen bis zur Erwachsenenbildung. Die Orientierung an den Empfehlungen der OECD, der Fokus auf Zielgruppen mit besonderem Bedarf und der ausdrücklich offene Maßnahmenkatalog sind richtig. Unsere Anmerkungen verstehen sich als Beitrag, die Strategie in der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger wirksamer zu machen.

1. Absicherung gehört zur Finanzbildung

Der Entwurf behandelt Altersvorsorge, Kapitalanlage, Kredit und Haushaltsführung ausführlich. Die Absicherung gegen existenzielle Risiken greift er als eigenständigen Aspekt lediglich in Handlungsfeld 4 kurz auf.

Für die finanzielle Resilienz eines Haushalts ist Absicherung ebenso entscheidend wie Sparen und Anlegen. Wer seine Ausgaben im Griff hat und regelmäßig spart, ist trotzdem schlecht aufgestellt, wenn der Verlust der Arbeitskraft, ein Haftpflichtschaden oder Pflegebedürftigkeit nicht abgesichert sind. Nach der Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes für 2025, auf die sich der Entwurf stützt, zählen Krankheit, Sucht oder Unfall (18,1 %) neben Arbeitslosigkeit (17,4 %) zu den häufigsten Ursachen privater Überschuldung – deutlich vor unwirtschaftlicher Haushaltsführung (11,7 %), auf die Handlungsfeld 4 mit der Haushaltsplanung zielt.

Auch die Altersvorsorge hat eine Absicherungsseite. Erst die eigene Arbeitskraft ermöglicht die Beiträge über Jahrzehnte. Hinzu kommen Hinterbliebenenschutz und das Langlebigkeitsrisiko. Bürgerinnen und Bürger erleben Fragen der Geldanlage und der Absicherung nicht getrennt. Eine Finanzbildungsstrategie sollte die historisch gewachsene Trennung zwischen Banken- und Versicherungsthemen deshalb nicht fortschreiben.

Vorschlag: Die Absicherung biometrischer und existenzieller Risiken wird als Querschnittsthema verankert, insbesondere in den Handlungsfeldern 1 und 4. Der Maßnahmenkatalog wird um Angebote ergänzt, die beim Berufseinstieg und bei der Familiengründung über Risikoabsicherung informieren.

2. Vom Wissen zur Entscheidung

Die Strategie stellt selbst fest, dass es häufig an Handlungskompetenz fehlt. 85 % der Erwachsenen erreichen beim Finanzwissen das Mindestniveau. Aber nur 52 % der Erwerbsbevölkerung sind überzeugt, gut fürs Alter vorzusorgen, bei Frauen sind es 44 %. 88 % sparen aktiv, nur 60 % setzen sich langfristige finanzielle Ziele.

Diese Lücke schließt sich dort, wo Menschen ihre eigene Situation betrachten und entscheiden. Am Anfang steht ein Überblick über die gesamte finanzielle Lage: Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Verpflichtungen, Absicherung und Vorsorge. Mit der DIN 77230 (Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte) existiert ein anerkannter Standard, der diese Gesamtbetrachtung strukturiert und Prioritäten nachvollziehbar macht. Er wird in der Beratungspraxis angewendet.

Für viele Menschen ist das Beratungsgespräch der Moment, in dem Finanzwissen auf die eigene Lebenslage trifft. Der Entwurf fordert zu Recht, Finanzbildung „in der Lebenslage verfügbar“ zu machen, „in der sie relevant ist“. Laut OECD-Bestandsaufnahme werden aber nur 6 % der Initiativen auf lokaler Ebene durchgeführt, meist in Landeshauptstädten. An ältere Menschen, Selbstständige sowie Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstunternehmen richten sich nur wenige Initiativen. Unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler sind in der Fläche präsent und begleiten genau diese Gruppen. Qualifizierte privatwirtschaftliche Beratung und die Vermittlerschaft werden in der Strategie jedoch nicht als eigenständige Umsetzungspartner adressiert.

Bildung ersetzt Beratung nicht, und Beratung ersetzt Bildung nicht. Finanziell gebildete Verbraucherinnen und Verbraucher stellen bessere Fragen und treffen bessere Entscheidungen – auch im Gespräch mit ihrer Beraterin oder ihrem Berater. Junge Anlegerinnen und Anleger folgen laut Entwurf deutlich häufiger Empfehlungen von Influencerinnen und Influencern als die Gesamtbevölkerung (12 % gegenüber 4 %). Qualifizierte, beaufsichtigte Beratung ist dazu die naheliegende Alternative. Wie gut Finanzbildung im Beratungsgespräch wirkt, hängt von der Qualifikation der Beratenden ab. Praxisnahe Weiterbildung ist deshalb auch ein Hebel für die Finanzbildung.

Vorschläge:

  • Die Strategie stellt die Gesamtbetrachtung der eigenen finanziellen Situation als ersten Schritt den Handlungsfeldern 1 und 4 voran und verweist auf der Plattform „Mit Geld und Verstand“ auf die DIN 77230.
  • Die Strategie benennt qualifizierte Beratung als einen Ort, an dem Finanzbildung angewendet wird.
  • Vermittlerverbände werden als regionale Partner in das Format „Finanzbildung unterwegs“ (Nr. 16) und in das Modellprojekt Finanzbildung für Beschäftigte in Unternehmen (Nr. 7) einbezogen. Viele unserer Mitglieder begleiten kleine und mittlere Unternehmen bei der betrieblichen Altersversorgung. Für ihre Mitwirkung gelten dieselben Kriterien wie für alle Akteure (siehe Kapitel 3).

3. Qualitätskriterien statt Akteursgrenzen

Der AfW unterstützt das Ziel, neutrale Bildung und Produktwerbung klar zu trennen. Der Maßstab dafür sollten Qualifikation, Transparenz und die Trennung von Bildungsformat und Vertriebssituation sein – nicht die Frage, ob ein Akteur wirtschaftlich tätig ist oder für seine Leistung vergütet wird.

Der europäische Verhaltenskodex (Nr. 26) ist als freiwillig angelegt. Er soll aber national verankert werden, und die Zahl der Organisationen, die sich ihm verpflichten, soll als Messgröße der Strategie dienen. Zusammen mit dem Label „Mit Geld und Verstand“ (Nr. 27) und der Einbindung in Kampagnen und Dialogformate kann er damit faktisch über den Zugang zur Umsetzung der Strategie entscheiden. Umso wichtiger ist, wie der Begriff „Interessenkonflikt“ ausgelegt wird.

Der Entwurf selbst behandelt wirtschaftliche Interessen nicht einheitlich. Das Modellprojekt Nr. 7 strebt ausdrücklich „wirtschaftliche Anschlussverwertungen“ durch die Projektpartner an. Das halten wir für legitim. Es zeigt aber, dass wirtschaftliche Interessen eine Mitwirkung an der Strategie nicht per se ausschließen. Das Label soll laut Maßnahmenbeschreibung auch Influencerinnen und Influencer auszeichnen können. Für die Finanzbildungsbotschafterinnen und -botschafter nennt der Entwurf Bekanntheit, Glaubwürdigkeit und Reichweite, aber keine überprüfbaren Qualifikationsanforderungen. Zugleich problematisiert der Entwurf Empfehlungen aus sozialen Medien.

Unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler sind im Vermittlerregister eingetragen, haben ihre Sachkunde nachgewiesen, in der Regel durch die IHK-Sachkundeprüfung, und unterliegen der Gewerbeaufsicht. Versicherungsvermittler sind zudem gesetzlich zu 15 Stunden Weiterbildung pro Kalenderjahr verpflichtet. Die Regulierung der vergangenen 25 Jahre hat entscheidend dazu beigetragen, unseriöse Anbieter aus der Branche zu verdrängen. Der AfW hat dieses Ziel stets unterstützt.

Vorschlag:

Für Kodex, Label und die Auswahl der Botschafterinnen und Botschafter gelten einheitliche, überprüfbare Kriterien:

  1. Qualifikation der Personen, die Finanzbildung vermitteln, etwa durch anerkannte Berufsqualifikationen
  2. Offenlegung von Finanzierung und wirtschaftlichen Interessen
  3. Kein Vertrieb von Finanz- und Versicherungsprodukten innerhalb des Bildungsformats
  4. Registrierung und Aufsicht, soweit die Tätigkeit erlaubnispflichtig ist

Dieselben Kriterien sollten gelten, wenn Standards für Anbieter von Finanzbildung erarbeitet werden, etwa in der Normung. Der AfW wird sich an der Ausgestaltung eines praxistauglichen Kodex gerne beteiligen.

4. Anmerkungen zu einzelnen Handlungsfeldern

Handlungsfeld 1: Altersvorsorge und Kapitalmarktbeteiligung

Frühstartrente. Der Entwurf weist der Frühstartrente ausdrücklich eine Bildungsfunktion für Kinder, Eltern und Lehrkräfte zu. Diese Funktion setzt voraus, dass Eltern ihre Fragen zur Anlage, zu Chancen und Risiken und zum späteren Übergang in das Altersvorsorgedepot stellen können. Der Regierungsentwurf zum Frühstartrentengesetz (BT-Drs. 21/7864) begründet die Beschränkung auf den Standarddepot-Vertrag unter anderem mit dem Bildungsauftrag der Frühstartrente. Zugleich wird für diese Verträge eine Beratung nicht geschuldet, und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden. Damit entfällt während der eigentlichen Frühstartrentenphase die übliche Finanzierung persönlicher Beratung. Der Gesetzentwurf verschenkt so einen Teil des Bildungseffekts, den er selbst anstrebt. Die vorgesehene kollektive Anlage durch den Bund für Kinder ohne Depotvertrag weist dem Staat zudem eine unmittelbare Rolle bei der Kapitalanlage zu. Das sehen wir ordnungspolitisch kritisch.

Gesetzliche Kapitalrente. Die Ausgestaltung steht laut Entwurf noch aus. Ihre Bildungswirkung sollte nicht überschätzt werden: Soweit die Anlage ausschließlich über einen öffentlichen Fonds ohne Wahlmöglichkeit erfolgt, schafft ein obligatorisches System Information, aber kaum Handlungskompetenz. Der AfW spricht sich gegen einen staatlichen Alleingang aus, der Vielfalt und Wettbewerb in der kapitalgedeckten Vorsorge verdrängt.

Altersvorsorgedepot. Der AfW begrüßt transparente Vergleichsmöglichkeiten. Bei ihrer Ausgestaltung darf der Blick aber nicht auf Kosten verengt werden. Das günstigste Produkt ist nicht automatisch das geeignete. Vergleichsangebote sollten deshalb zwischen Angeboten mit und ohne Beratung unterscheiden und die unterschiedlichen Zielsetzungen der Produkte sichtbar machen.

Digitale Rentenübersicht. Der AfW unterstützt die Digitale Rentenübersicht ausdrücklich. Ihr Nutzen steigt, wenn Bürgerinnen und Bürger ihre Daten unkompliziert mit ihrer Beraterin oder ihrem Berater teilen können, um auf dieser Grundlage über zusätzliche Vorsorge zu entscheiden.

Handlungsfeld 5: Sicherer Umgang mit digitalen Finanzdienstleistungen

Nur 43 % der Erwachsenen prüfen vor dem Online-Kauf eines Finanzprodukts, ob der Anbieter von einer deutschen Aufsichtsbehörde reguliert wird. Hier hilft eine einfache Maßnahme: Kampagnen und die Plattform „Mit Geld und Verstand“ sollten auf das öffentliche Vermittlerregister und die Unternehmensdatenbank der BaFin als Prüfinstrumente hinweisen. KI-Tools berücksichtigt der Entwurf bislang in der Forschungsförderung (Nr. 25). Handlungsfeld 5 sollte zusätzlich die Nutzung KI-gestützter Finanzassistenten durch Verbraucherinnen und Verbraucher adressieren. KI ist ein wertvolles Werkzeug, ersetzt aber nicht die persönliche Beratung und die Verantwortung einer beaufsichtigten Person. Zugleich bietet KI Chancen für die Finanzbildung selbst: KI-gestützte Lernangebote können Inhalte an Vorwissen und Lebenslage der Lernenden anpassen. Voraussetzung ist, dass sie auf fachlich geprüften Inhalten beruhen und ein Mensch die Verantwortung behält. Die Forschungsförderung nach Nr. 25 sollte die Erprobung solcher Angebote ausdrücklich einschließen.

Handlungsfeld 6: Nachhaltige Finanzentscheidungen

Die Maßnahmen dieses Handlungsfelds werden noch ergänzt. Der AfW bringt hier gerne Praxiserfahrung ein. Die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Beratung ist nach unserer Erfahrung für viele Kundinnen und Kunden schwer verständlich. Finanzbildung kann hier ansetzen, indem sie die Kategorien nachhaltiger Finanzprodukte einfach erklärt.

5. Steuerung und Erfolgsmessung

Beteiligung der Praxis. Ständige Mitglieder der Task Force Finanzbildung sollen ausschließlich öffentliche Institutionen sein. Private und zivilgesellschaftliche Stakeholder soll die Task Force lediglich regelmäßig in ihre Arbeit einbinden. Nach der OECD-Bestandsaufnahme stellen zivilgesellschaftliche Einrichtungen wie Verbände des Finanzsektors und gemeinnützige Organisationen aber 55 % der Akteure in der Finanzbildung. Ihre Erfahrung sollte verbindlich in die Arbeit einfließen. Maßnahme Nr. 24 kündigt bereits verbindliche Austauschformate an. Wir schlagen vor, diese als festes Stakeholder-Format mit definiertem Teilnehmerkreis und regelmäßigen Sitzungen zu konkretisieren und die Verbände der Vermittlerschaft daran zu beteiligen. Der AfW ist zur Mitarbeit bereit.

Messbare Ziele. Das Monitoring soll die Erreichung „definierter Zwischenziele“ beobachten. Der Entwurf benennt jedoch keine quantifizierten strategischen Zielwerte. Ohne Zielwerte lässt sich die Wirksamkeit der Strategie nach fünf Jahren nicht beurteilen. Geeignete Indikatoren liefert der Entwurf selbst, etwa der Anteil der Erwerbsbevölkerung, der sich gut für das Alter vorbereitet fühlt (Erhebung 2022: 52 %), oder der Abstand zwischen Frauen und Männern beim Finanzwissen. Die Lagebeschreibung beruht weitgehend auf einer Erhebung aus dem Jahr 2022. Eine Wiederholungserhebung zu Beginn der Laufzeit würde eine belastbare Ausgangsbasis schaffen.

Ressourcen. Der Entwurf weist weder ein Gesamtbudget noch eine systematische Ressourcenausstattung der einzelnen Maßnahmen aus. Für die Umsetzung über fünf Jahre sollte die Strategie benennen, welche Mittel bereitstehen.

6. Aktive Mitgestaltung

Der AfW möchte die Umsetzung der Finanzbildungsstrategie sehr gern aktiv mitgestalten. Wir stehen für die Dialog- und Stakeholderformate der Task Force Finanzbildung sehr gern zur Verfügung und bringen die Praxiserfahrung unserer Mitglieder ein, insbesondere zur Absicherung existenzieller Risiken, zur Gesamtbetrachtung der finanziellen Situation und zu Handlungsfeld 6. Unsere Mitglieder sind in der Fläche präsent. Dieses Netzwerk könnte für aufsuchende Formate wie ‚Finanzbildung unterwegs‘ genutzt werden. Gerne schlagen wir auch qualifizierte Persönlichkeiten aus der Vermittlerschaft als Finanzbildungsbotschafterinnen und -botschafter vor.

Dokumente & Downloads

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AfW Stellungnahme der Finanzbildungsstrategie des Bundes (Stand: 07.09.2026)

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. , gegründet 1992, vertritt über 2.100 Mitglieder und Mitgliedsunternehmen sowie rund 40.000 Versicherungs-, Investment- und Immobiliardarlehensvermittler. Er ist ein akkreditierter Gesprächspartner beim Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament und setzt sich für die Interessen der unabhängigen Finanzberater ein.