17. April 2026

Bundestag beschließt § 34k GewO – AfW kritisiert KMU-Ausnahme und kurze Umsetzungsfristen

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 beschlossen. Grundlage ist der zuletzt durch den Verbraucherschutzausschuss geänderte Regierungsentwurf. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt das Ziel einer einheitlichen Regulierung der Verbraucherkreditvermittlung, sieht jedoch weiterhin erhebliche Defizite bei zentralen Punkten der praktischen Umsetzung.

Mit dem Gesetz wird erstmals ein eigenständiger gewerberechtlicher Rahmen für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen geschaffen. Damit werden grundsätzlich vergleichbare Anforderungen wie in anderen Bereichen der Finanzvermittlung eingeführt. Aus Sicht des AfW ist dies ein richtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz.

Kritisch bewertet der Verband jedoch, dass die bereits im Gesetzgebungsverfahren beanstandete Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unverändert verabschiedet wurde. Diese sieht vor, dass KMU von der neuen Erlaubnispflicht für Darlehensvermittler befreit sind, sofern sie die Darlehensvermittlung lediglich zur Finanzierung ihrer eigenen Warenverkäufe oder Dienstleistungen ausüben. Damit entsteht kein einheitliches Anforderungsniveau im Markt. Bereits in seiner Stellungnahme hatte der AfW darauf hingewiesen, dass diese Regelung unabhängige Vermittler benachteiligt und das Ziel eines vergleichbaren Verbraucherschutzniveaus unterläuft.

Hinzu kommt, dass der Gesetzgebungsprozess erheblich verzögert wurde. Die EU-Vorgaben hätten deutlich früher in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Stattdessen entsteht nun ein enger Zeitkorridor für die praktische Umsetzung. Vermittlerinnen und Vermittler müssen innerhalb kurzer Zeit neue Anforderungen erfüllen, Sachkundeprüfungen ablegen und Registrierungen vornehmen.

Entscheidend ist, dass die Regulierung der Verbraucherkreditvermittlung für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gilt und praktisch umsetzbar ist. Beides ist mit dem heutigen Gesetz nicht vollständig gelungen“, erklärt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW. „Die beibehaltene KMU-Ausnahme schafft Wettbewerbsverzerrungen, und die verspätete Verabschiedung führt dazu, dass die Umstellung für viele Vermittler unnötig knapp und kompliziert wird.
Details u.a. zur Sachkunde und zur regelmäßigen Weiterbildung wird eine Darlehensvermittlungsverordnung regeln, die das Bundeswirtschaftsministerium nun zeitnah veröffentlichen wird. Hierzu soll es dann ebenfalls eine Verbändeanhörung geben. 

Der AfW wird die weitere Ausgestaltung der Verordnung und die praktische Umsetzung eng begleiten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass ein einheitliches, praxistaugliches Regelwerk entsteht, das sowohl faire Wettbewerbsbedingungen als auch ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleistet.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.

AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. , gegründet 1992, vertritt über 2.100 Mitglieder und Mitgliedsunternehmen sowie rund 40.000 Versicherungs-, Investment- und Immobiliardarlehensvermittler. Er ist ein akkreditierter Gesprächspartner beim Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament und setzt sich für die Interessen der unabhängigen Finanzberater ein.