Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. hat dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau im Versicherungsvertragsrecht übermittelt. Vorausgegangen war eine entsprechende Anfrage des Ministeriums an den AfW und weitere Verbände der Versicherungswirtschaft und des Verbraucherschutzes.
Das BMJV untersucht derzeit, wo bestehende Vorgaben im Versicherungsvertragsrecht vereinfacht werden können und insbesondere, ob nationale Regelungen einer stärkeren Digitalisierung oder einfacheren Vertriebsprozessen entgegenstehen. Der AfW hatte hierzu seine Mitgliedsunternehmen gezielt um Praxiserfahrungen gebeten. In den zahlreichen Rückmeldungen wurden insbesondere Medienbrüche, wiederholte Datenerfassungen, mehrfach zu übermittelnde Unterlagen sowie unterschiedliche Formular- und Prozessanforderungen der Versicherer genannt.
„Unser Ansatz ist ausdrücklich nicht, Beratung oder Verbraucherschutz zurückzufahren. Gute Beratung wird aber nicht dadurch besser, dass dieselben Informationen mehrfach dokumentiert werden oder digitale Prozesse an überholten Formvorgaben scheitern“, erklärt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
Zu den vom AfW vorgeschlagenen Maßnahmen gehört unter anderem, bestehende Schriftformerfordernisse dort durch Textform zu ersetzen, wo kein besonderer Schutzzweck entgegensteht. Zudem sollte verhindert werden, dass bereits vollständig dokumentierte Beratungsinhalte allein wegen unterschiedlicher Formate nochmals in weitere Dokumente oder Formulare übertragen werden müssen. Auch bereits ordnungsgemäß übermittelte Pflichtinformationen sollten nicht ohne sachlichen Grund mehrfach versandt werden müssen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf durchgängig digitalen Prozessen. Nach Auffassung des AfW sollten einmal gewählte digitale Kommunikationswege verlässlich weiter genutzt und elektronische Maklervollmachten rechtssicher anerkannt werden können. Auch im laufenden Vertragsverhältnis sieht der Verband Möglichkeiten, Doppelarbeit zu vermeiden und Informationen stärker auf tatsächlich relevante Änderungen zu konzentrieren.
Besonders wichtig ist dem AfW zudem eine flexiblere Regelung beim Zeitpunkt der Übermittlung der Beratungsdokumentation. Bei unmittelbaren, insbesondere digitalen Vertragsabschlüssen sollte es auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden möglich sein, die vollständige Dokumentation unverzüglich nach Vertragsschluss zu übermitteln, sofern die Beratung erfolgt ist, die zwingenden vorvertraglichen Informationen vorliegen und der Beratungsinhalt bereits bei Vertragsschluss nachvollziehbar dokumentiert wurde.
„Wenn der Gesetzgeber digitale und unmittelbar abschließbare Prozesse will, müssen auch die Dokumentationsregeln dazu passen. Entscheidend ist, dass die Beratung ordnungsgemäß stattfindet und nachvollziehbar dokumentiert wird – nicht, dass ein zusätzlicher formaler Zwischenschritt den digitalen Abschluss unnötig ausbremst“, so Wirth.
Neben diesen Punkten hat der AfW weitere konkrete Vorschläge unterbreitet, unter anderem zur Vermeidung doppelter Schadenmeldungen, zur digitalen Übermittlung von Folgeversicherungsnachweisen, zur Vereinfachung gesetzlich vorgeschriebener Beilagen sowie zur digitalen Bereitstellung vorhandener Vertragsunterlagen. Insgesamt hat der Verband vier Themen besonders priorisiert: Textform statt unnötiger Schriftform, ein flexiblerer Übermittlungszeitpunkt der Beratungsdokumentation, die Vermeidung doppelter Dokumentation und Informationsübermittlung sowie die verlässliche Anerkennung digitaler Vollmachtsnachweise.
Aus den Rückmeldungen der AfW-Mitglieder wurde zugleich deutlich, dass erheblicher Bürokratieaufwand nicht nur im Versicherungsbereich besteht. Zahlreiche Hinweise betrafen insbesondere die Finanzanlagenvermittlung, etwa Prüfungs-, Dokumentations-, Nachweis- und Aufzeichnungspflichten.
„Gerade bei den unabhängigen Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittlern sehen wir erhebliches Entlastungspotenzial. Dort bestehen zahlreiche Pflichten nebeneinander, die für kleine und mittlere Vermittlerbetriebe beträchtlichen Aufwand verursachen. Es wäre nur konsequent, die jetzt begonnene Prüfung auch auf diesen Bereich auszuweiten“, erklärt Wirth.
In seiner Stellungnahme hat der AfW daher ausdrücklich angeregt, auch für die Finanzanlagenvermittlung sowie weitere gewerbe- und steuerrechtliche Belastungen einen entsprechenden ressortübergreifenden Praxischeck zu eröffnen.
Der AfW hat zugleich angeboten, die Erfahrungen seiner Mitgliedsunternehmen in den weiteren Dialog einzubringen. Das BMJV hatte angekündigt, nach Auswertung der eingegangenen Vorschläge gegebenenfalls einen Praxisworkshop durchzuführen.
15. September 2026
AfW fordert Bürokratieabbau bei Versicherungen – und Praxischeck für Finanzanlagenvermittlung
AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.
AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. , gegründet 1992, vertritt über 2.100 Mitglieder und Mitgliedsunternehmen sowie rund 40.000 Versicherungs-, Investment- und Immobiliardarlehensvermittler. Er ist ein akkreditierter Gesprächspartner beim Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament und setzt sich für die Interessen der unabhängigen Finanzberater ein.
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