Neue Verpflichtetenanalyse, konkretere Prüfschritte und erweiterte Muster für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. stellt die gemeinsam mit VOTUM entwickelten Arbeitshilfen zum Geldwäschegesetz in einer umfassend überarbeiteten Fassung bereit. Die kostenfreien Unterlagen unterstützen unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler dabei, ihre Pflichten zu erkennen, betriebliche Abläufe einzurichten und die erforderlichen Prüfungen zu dokumentieren.
„Geldwäscheprävention gehört vermutlich bei den wenigsten Vermittlern zu den Lieblingsthemen. Aber sie muss sein. Deshalb bereiten wir die Anforderungen mundgerecht auf – mit konkreten Prüfschritten, Checklisten und Mustern speziell für Vermittler. Niemand sollte sich das alles neben dem Tagesgeschäft mühsam selbst zusammensuchen müssen“, sagt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
Die Überarbeitung geht deutlich über redaktionelle Anpassungen hinaus. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:
- Neue Verpflichtetenanalyse: Eine strukturierte Checkliste hilft bei der Prüfung und Dokumentation, ob der eigene Betrieb unter das GwG fällt. Die relevanten Versicherungs- und Finanzanlageprodukte sowie Ausnahmen werden genauer abgegrenzt.
- Konkretere Hinweise zur Identifizierung: Die Unterlagen unterscheiden deutlicher zwischen der Erhebung von Kundendaten und der Überprüfung der Identität. Sie erläutern die Identifizierung im Fernabsatz und die Anforderungen an Ausweisdokumente und deren Dokumentation.
- Vertiefte Prüfung wirtschaftlich Berechtigter: Die Muster erfassen Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse differenzierter und ermöglichen die Dokumentation der verwendeten Ermittlungsquellen.
- Erweiterte Risikobewertung: Zusätzliche Risikofaktoren und Warnsignale helfen bei der Einordnung einzelner Geschäftsbeziehungen. Ergänzt wurden Hinweise zur Prüfung der Mittelherkunft, zu verstärkten Sorgfaltspflichten und zur laufenden Überwachung.
- Mehr Unterstützung für betriebliche Abläufe: Überarbeitet wurden die interne Arbeitsanweisung, die Hilfen zur Unterrichtung und Zuverlässigkeitsprüfung von Beschäftigten sowie der Prüfbericht für Untervermittler. Auch die Muster für die vollständige und vereinfachte Risikoanalyse wurden umfassend erweitert.
„In der Praxis kommt es darauf an, die richtigen Fragen zu stellen und die Antworten nachvollziehbar zu prüfen. Wer steht hinter dem Vertragspartner? Passt die Mittelherkunft zum geplanten Geschäft? Welche Auffälligkeiten erfordern weitere Schritte? Die überarbeiteten Arbeitshilfen führen durch diese Prüfungen und unterstützen eine nachvollziehbare Dokumentation“, erläutert Geldwäscheexperte Andreas Sutter.
Die europäischen Änderungen 2027 bereits im Blick
Mit der ab dem 10. Juli 2027 grundsätzlich geltenden EU-Geldwäscheverordnung steht die nächste größere Umstellung bevor. Die aktuelle Fassung enthält bereits einen Ausblick auf das neue europäische Regelwerk. Der AfW verfolgt die weiteren Konkretisierungen und ihre Auswirkungen auf Vermittler und wird die Arbeitshilfen entsprechend erneut aktualisieren.
„Auch die nächste Runde aus Brüssel haben wir im Blick. Wir werden die Änderungen wieder so aufbereiten, dass Vermittler damit im Alltag etwas anfangen können“, betont Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes.
Die Arbeitshilfen wurden gemeinsam mit Andreas Sutter sowie den auf Finanzdienstleistungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten Martin Klein und Norman Wirth entwickelt. Der AfW empfiehlt Vermittlern, ihre bisherigen Unterlagen und Abläufe anhand der neuen Fassung zu überprüfen und die Muster an den eigenen Betrieb anzupassen.
Die überarbeiteten Arbeitshilfen stehen allen interessierten Vermittlern kostenfrei zum Download zur Verfügung: https://afw-verband.de/services/gwg-arbeitshilfe/
