Nach Informationen des AfW wird es im Rahmen des Lebensversicherungsreformgesetzes nicht zu einer verpflichtenden Offenlegung von Abschlussprovisionen in Euro und Cent kommen, wie es die ganze Zeit im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums stand. Vielmehr soll es jetzt zu einem Ausweis der Effektivkosten wie bei Riesterverträgen kommen. Dieser Ausweis soll auch nicht für alle Versicherungssparten gelten, sondern wird nun nur auf den Bereich der Lebensversicherungen beschränkt. „Wir begrüßen diese beiden Änderungen sehr, da sie zentrale Kritikpunkte des AfW in seinen Stellungnahmen und bei der öffentlichen Sachverständigen Anhörung im Finanzausschuss waren“, äußert sich AfW-Politikvorstand Frank Rottenbacher in einer ersten Interpretation. „Diese Regelung dient den Verbrauchern und Vermittlern gleichermaßen“, so Rottenbacher weiter. Das Inkrafttreten soll auf den 01.01.2015 verschoben werden – Ausnahme die Regelungen zu den Bewertungsreserven. Mit freundlichen Grüßen Frank Rottenbacher – Vorstand
1. Juli 2014
Keine Offenlegung der Provision in Euro bei Lebensversicherungen
Meldungen
aus dem Verband

Presse
24. August 2026
PEPP-Reform: EU-Parlament erwägt Korrekturen bei Beratung und Vergütung...
Presse
31. Juli 2026
Frühstartrente: AfW fordert durchgängige Vorsorgelösung mit Beratung und Finanzbildung...
Presse
27. Juli 2026
Vermittlerbarometer 2025/2026 – Gewerbeversicherungen...
Positionen aus dem Verband
Position
31. Juli 2026
Stellungnahme zur Verbändeanhörung zum Referentenentwurf – Frühstartrente...
Position
25. Juni 2026