PEPP-Reform: EU-Parlament erwägt überfällige Korrektur des Kommissionsvorschlags bei Beratung und Vergütung
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sieht in dem am 23. Juli 2026 vorgelegten Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments zur Reform der PEPP-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1238) mehrere seiner zentralen Forderungen aufgegriffen.
Der AfW hatte über seinen europäischen Dachverband FECIF, in dessen Vorstand er vertreten ist, im Rahmen der Konsultation zur PEPP-Revision Stellung genommen.
In mehreren Kernpunkten sieht der AfW sich nun bestätigt: beim Wegfall des starren Kostendeckels, beim Erhalt einer qualifizierten Beratung und bei der Absage an eine isolierte Definition unabhängiger Beratung im PEPP-Rahmen.
Berichterstatterin im federführenden Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) ist die einflussreiche französische Abgeordnete Stéphanie Yon-Courtin, Mitglied der liberalen Renew-Fraktion.
Kern ihres Berichts, der im engen Zusammenspiel mit den so genannten „Schattenberichterstattern“ aus den anderen Gruppierungen im Parlament und im Ausschuss entstanden ist:
Die Neuausrichtung des paneuropäischen privaten Altersvorsorgeprodukts PEPP, das seit seiner Einführung 2019 nahezu vollständig gefloppt ist. Nach Angaben der zuständigen Aufsichtsbehörde EIOPA bieten europaweit gerade mal zwei Anbieter ein PEPP an. Drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger in der EU kennen es nicht einmal.
Das bisherige Basis-PEPP soll künftig als „EuroPension Product” ein erkennbares EU-Label tragen. Hinzu kommen ein arbeitgeberfinanziertes „Work PEPP” mit optionaler automatischer Einbeziehung der Belegschaft sowie eine erleichterte Übertragbarkeit zwischen PEPP-Varianten und nationalen Vorsorgeprodukten.
Gegenwind aus dem Parlament für die Kommission
Für die Vermittlerschaft entscheidend ist, dass Yon-Courtin, eine einflussreiche Abgeordnete, die bereits Berichterstatterin bei der Kleinanlegerrichtlinie war, in ihrem Bericht dem Vorschlag der EU-Kommission in zwei zentralen Punkten widerspricht.
Die Kommission wollte die Beratungspflicht für das Basis-PEPP faktisch aufheben und das Produkt auf ein reines Ausführungsgeschäft zurückführen.
Der Berichtsentwurf für den ECON-Ausschusses hält dagegen fest, dass Beratung ein wichtiger Bestandteil des Abschlusses eines Altersvorsorgeprodukts bleibt – unabhängig davon, ob es sich um ein Standard- oder ein maßgeschneidertes PEPP handelt.
Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass Beratung zu wichtigen Zeitpunkten im Lebenszyklus des Produkts oder bei erheblichen Änderungen der finanziellen Situation der Kundinnen und Kunden stattfindet.
Der AfW hatte in seiner Stellungnahme genau davor gewarnt, ein Altersvorsorgeprodukt für „von sich aus geeignet” zu erklären und ohne Beratung anzubieten.
Erfolg, aber mit Fußangel
„Dass das Parlament den beratungsfreien Basis-PEPP stoppt, ist der wichtigste Punkt dieses Entwurfs. Ein Altersvorsorgeprodukt, das man ohne jede Beratung durchwinkt, hätte weder den Verbrauchern genützt noch das Vertrauen geschaffen, das ein solches Produkt für seinen Erfolg braucht”, so Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW und Mitglied des Boards der FECIF.
„Aber man muss gleichzeitig den Preis dieser Lösung klar benennen: Die persönliche Beratung wird zur Ausnahme auf Anfrage, der digitale Weg zum Normalfall. Als AfW sehen wir das genau umgekehrt: Die persönliche Beratung durch einen unabhängigen Vermittler ist keine Sonderleistung, die der Kunde eigens einfordern muss, sondern der eigentliche Qualitätsanker.”
Digital first, Beratung second?
Der Bericht verfolgt einen „Digital-First”-Ansatz: Die Beratung zum EuroPension Product soll standardmäßig digital erfolgen. Kundinnen und Kunden behalten aber ausdrücklich das Recht, eine persönliche Beratung durch eine Vermittlerin oder einen Vermittler anzufordern; Anbieter und Vermittler sind verpflichtet, diese dann auch bereitzustellen. Der AfW sieht darin sein Anliegen aufgegriffen, den Zugang zu persönlicher Beratung zu sichern.
Zugleich verlagert die Ausgestaltung als Opt-out aber den Aufwand auf den Kunden und macht die Umsetzung stark davon abhängig, wie die Mitgliedstaaten die verpflichtenden Beratungsanlässe konkret ausfüllen.
Kein fester Kostendeckel für das Basis-PEPP
Wirtschaftlich bedeutsam ist der vorgesehene Wegfall der bisherigen starren Kostenobergrenze von einem Prozent für das Basis-PEPP. Der Bericht begründet dies damit, dass der feste Deckel die kommerzielle Tragfähigkeit für Anbieter sowie Vermittlerinnen und Vermittler eingeschränkt und die Gewinnung neuer Kundinnen und Kunden erschwert hat.
An die Stelle des Deckels tritt kein modifiziertes starres Preisdiktat, sondern die Anforderung, dass Kosten und Leistung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Sämtliche Gebühren müssen weiterhin im Basisinformationsblatt (PEPP-KID) und im künftigen zentralen EIOPA-Register offengelegt werden.
Der AfW hatte den starren Deckel stets als einen der Hauptgründe für das Scheitern des PEPP benannt und zugleich davor gewarnt, ihn über Umwege – etwa überzogene Value-for-Money-Vorgaben – wieder einzuführen.
„Der starre Ein-Prozent-Deckel in Verbindung mit einer Beratungspflicht war ein Konstruktionsfehler, der das Produkt für Vermittler unattraktiv gemacht hat. Ihn zu streichen, ohne die Beratung zu opfern, ist der richtige Weg”, betont Rottenbacher. „Transparenz über die Kosten schützt Verbraucher wirksamer als eine willkürlich gegriffene Obergrenze, die am Ende nur dazu führt, dass Beratung gar nicht erst angeboten wird.”
Keine Frage der Definition mehr?
Bestätigt sieht sich der AfW auch bei einem weiteren Punkt des Vertriebsmodells. Der Berichtsentwurf streicht die Definition der Beratung „auf unabhängiger Basis” sowie die Vorgabe, wonach Beratung zum Basis-PEPP ausschließlich unabhängig und provisionsfrei erfolgen dürfe.
Der AfW hatte betont, dass die Definition unabhängiger Beratung eine horizontale Vertriebsfrage ist und in den bestehenden europäischen Rechtsrahmen – MiFID II und die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD – gehört, nicht isoliert in die PEPP-Verordnung.
Vor allem die Gleichsetzung von Unabhängigkeit mit einem Provisionsverzicht lehnt der Verband strikt ab: Unabhängigkeit ergibt sich aus dem Handeln im Kundeninteresse und einer hinreichend breiten Marktauswahl, nicht aus der Vergütungsform.
Mit der Streichung entfällt die drohende faktische Verengung des Beratungskanals auf ein reines Honorarmodell – ein Ergebnis, das der AfW mit Blick auf die Wahlfreiheit der Vergütungsform sehr begrüßt.
Die nächsten Schritte
Der Berichtsentwurf durchläuft nun das weitere Ausschussverfahren im Europaparlament. Die Beratung im ECON-Ausschuss, die Einreichung von Änderungsanträgen und die finale Ausschussabstimmung sind für den Herbst 2026 vorgesehen.
Anschließend wird sich das Plenum des Parlaments mit dem Ausschussvotum befassen und dieses wahrscheinlich zur Grundlage des Verhandlungsmandats für die Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Rat und der EU-Kommission machen. Der Rat hat seinen Verhandlungsposition bereits im Juni abgesteckt.
Wie lange die Trilogverhandlungen dauern werden, lässt sich nicht abschätzen. Bei der Kleinanlegerrichtlinie waren es fast zwei Jahre. Allerdings ist das PEPP-Vorhaben nicht ganz so kontrovers und es sollte im ureigenen Interesse vor allem von Kommission und Parlament liegen, den Neustart rechtzeitig vor den nächsten Wahlen im Jahr 2029 als Erfolg „in Sack und Tüten“ zu haben.
Der AfW wird den Prozess natürlich weiter aktiv begleiten. Ziel bleibt ein Altersvorsorgeprodukt, das Menschen den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die qualifizierte persönliche Beratung durch unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler.
